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+++ Corona-Hilfen für Studierende – Anträge können ab morgen gestellt werden +++

Service GmbH / Corona 15.06.2020

Studierende, die durch Corona in finanzielle Not geraten sind, können zeitnah einen Zuschuss vom Bund erhalten, den sie nicht zurückzahlen müssen. Ab Dienstag, 16. Juni, können die Betroffenen die Zuschüsse über ein bundesweit einheitliches Online-Verfahren beantragen. Die Überbrückungshilfe richtet sich an Studierende, die sich nachweislich in einer akuten, pandemiedingten Notlage befinden – weil sie zum Beispiel ihren Nebenjob verloren haben und bisher keinen neuen finden konnten. Die Höhe des Zuschusses soll sich nach ihrem Kontostand zum Zeitpunkt der Antragstellung richten und jeweils bis zu 500 Euro in den Monaten Juni, Juli und August betragen. Dabei steht das Geld sowohl Studierenden aus dem In- als auch aus dem Ausland zu – sowie unabhängig von Alter, Semesterzahl und Art des Studiums (Fern- oder Zweitstudium). Die Anträge werden dann von den jeweils zuständigen Studentenwerk bearbeitet. Der Zuschuss muss für jeden Monat neu beantragt werden.

Bisher können Studierende einen Studienkredit bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. Bis zum März 2021 müssen dafür keine Zinsen gezahlt werden, allerdings muss das Darlehen im Gegensatz zum Zuschuss zurückgezahlt werden. Auch Studierende, die bereits einen KfW-Kredit erhalten haben, können den Zuschuss vom Bund grundsätzlich erhalten.

Weitere Informationen stellt das Ministerium für Bildung und Forschung online zur Verfügung https://www.bmbf.de/de/wissenswertes-zur-ueberbrueckungshilfe-fuer-studierende-11509.html

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