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Vorstand

Landesverband

Bund der Steuerzahler Sachsen e. V.

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Dirk Mohr
Vorsitzender des Vorstands

Dirk Mohr

„Als eine der größten landesweiten Bürgerinitiativen in Sachsen liegt uns die Zukunft unseres schönen Freistaates und die unserer Kinder und Enkel am Herzen. Der Schlüssel zum Erfolg ist eine ausgewogene Einnahmen- und Ausgabenpolitik im Land. Machen wir uns gemeinsam dafür stark.“

Weniger Bundeszuschüsse an die Rentenversicherung – dafür mehr Geld für Militärausgaben

Mit dem neuen Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt wurde u. a. für die allgemeine gesetzliche Rentenversicherung eine weitere Kürzung der Zuschüsse beschlossen. Die Bundeszuschüsse an die allgemeine Rentenversicherung stellen keine Subvention dar, vielmehr handelt es sich um eine Kostenerstattung nicht beitragsgedeckter Leistungen. Die Bundesregierung bricht erneut die feste Finanzierungszusage gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung und setzt das Vertrauen in die Verlässlichkeit ihrer Zusagen aufs Spiel. Im Zeitraum 2022 – 2027 belaufen sich die Kürzungen bei den Steuerzahlungen an die Rentenversicherung auf insgesamt rund 9,6 bis 10 Milliarden Euro. Diese Mittel stehen damit nicht mehr zur Verfügung.

 

Im Gegenzug steigert Deutschland seine Militärausgaben.

Der Gesamtetat für Verteidigung im Jahr 2025 soll demnach bei 86,4 Milliarden EUR liegen und steigt im Vergleich zum Etat 2024 um rund 10 Milliarden EUR. Er erreicht einen neuen Höchstwert. Mit zusätzlichen 24,06 Milliarden EUR aus dem 100-Milliarden-Euro-Sonderschuldenpaket stellt dieser Anstieg eine historische Wende bei den Verteidigungsausgaben dar. Für die kommenden Jahre sind weitere Steigerungen geplant; 2027 auf 93,35 Milliarden, 2028 auf 136,48 Milliarden und 2029 auf 152,83 Milliarden.

Quelle: DRV, PM BMVg, Statista

18.02.2026 F/M

 

 

EU-Förderpolitik zulasten deutscher Betriebe

Wie Steuerzahler ihre eigene Konkurrenz finanzieren

Die Europäische Union verfolgt offiziell das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit des Binnenmarktes zu stärken. Aus Sicht des Bundes der Steuerzahler Sachsen e.V. zeigt sich jedoch zunehmend ein gegenteiliges Bild: Mit EU-Fördermitteln werden Produktionskapazitäten in anderen Mitgliedstaaten aufgebaut, während deutsche Betriebe – die diese Mittel maßgeblich mitfinanzieren – kaum vergleichbare Unterstützung erhalten.

Ein exemplarischer Fall aus Sachsen verdeutlicht diese Fehlentwicklung. Eine traditionsreiche Näherei, gegründet im Jahr 1882 und über fünf Generationen familiengeführt, war bis 2019 wirtschaftlich stabil und beschäftigte zeitweise 19 Mitarbeiter. Infolge staatlich verordneter Corona-Maßnahmen, massiver Kostensteigerungen bei Energie, zunehmender Bürokratie sowie gestörter Lieferketten mussten Rücklagen aufgebraucht und Arbeitsplätze abgebaut werden. Nur durch drastische Einschnitte konnte eine Insolvenz bislang vermieden werden.

Fördermittel für Wettbewerber – nicht für heimische Betriebe
Während andere EU-Mitgliedstaaten, etwa in Osteuropa, gezielt Produktionskapazitäten und auch den Markenaufbau im Textilbereich fördern, existieren in Deutschland hierfür kaum passgenaue Programme. Problematisch ist dabei insbesondere, dass diese Förderungen aus EU-Mitteln finanziert werden – und damit auch durch deutsche Steuerzahler.

Nach Jahren außergewöhnlicher Belastungen für den Mittelstand ist es aus Sicht des Bundes der Steuerzahler nicht mehr vermittelbar, dass heimische Betriebe weitgehend leer ausgehen, während mit ihren Beiträgen ausländische Wettbewerber gestärkt werden.

Sachsen als Strukturfördergebiet – dennoch kaum Unterstützung
Obwohl Sachsen weiterhin als EU-Strukturfördergebiet gilt, fließen erhebliche Mittel in Infrastruktur, Verwaltung, Studien oder Modellprojekte. Klassische Produktionsbetriebe, insbesondere arbeitsintensive Branchen wie die Textilindustrie, profitieren davon nur selten. Andere EU-Länder nutzen dieselben Fördertöpfe deutlich wirtschaftsnäher und industrieorientierter.

Kein Einzelfall: Ungleichförderung auch in anderen Branchen
Nach Einschätzung des Bundes der Steuerzahler Sachsen e.V. handelt es sich hierbei keineswegs um ein isoliertes Problem der Textilbranche. Vergleichbare Förderverzerrungen zeigen sich unter anderem in der Lebensmittelverarbeitung, im Maschinen- und Anlagenbau, bei energieintensiven Mittelstandsunternehmen sowie im Handwerk mit industrieller Fertigungstiefe.

Während diese Branchen in anderen EU-Mitgliedstaaten gezielt stabilisiert oder modernisiert werden, steigen in Deutschland Auflagen, Kosten und Bürokratie. Gleichzeitig fließen Fördermittel in politisch definierte Groß- und Modellprojekte, deren Nutzen für regionale Wertschöpfung und Beschäftigung häufig fraglich ist.

Fazit
Der Bund der Steuerzahler Sachsen e.V. sieht in dieser Förderpraxis eine strukturelle Fehlsteuerung öffentlicher Mittel. Wer europäische Wettbewerbsfähigkeit ernst meint, darf nicht zulassen, dass deutsche Steuerzahler den Abbau heimischer Produktionsstrukturen und zugleich den Aufbau ausländischer Konkurrenz finanzieren.

11.02.2026 T/M

Steuerschätzung des SMF

- Spardruck bleibt in den nächsten Jahren erhalten -

Sachsen muss in den nächsten Jahren mit weniger Steuereinnahmen rechnen, als noch im Mai erwartet. Nur im laufenden Jahr 2025 werden die Steuereinnahmen höher ausfallen als bislang prognostiziert. »Trotz der erfreulichen Steuermehreinnahmen in diesem Jahr wird der Konsolidierungsdruck im Staatshaushalt für die kommenden Jahre nicht kleiner, sondern eher noch größer. Wir müssen unsere Sparbemühungen weiter forcieren, um die erwarteten Einnahmen in Einklang mit den Ausgaben zu bringen«, kommentierte Finanzminister Christian Piwarz die Ergebnisse der Steuerschätzung.

Der sächsische Staatshaushalt kann im Ergebnis der Oktober-Steuerschätzung 2025 in den Jahren 2025 und 2026 mit Steuereinnahmen in Höhe von 20,1 und 20,3 Milliarden Euro rechnen. Für das laufende Jahr 2025 liegen die Einnahmen damit rund 410 Millionen Euro über den bisherigen Erwartungen. Für 2026, das deutlicher von den Auswirkungen von Steuerrechtsänderungen belastet ist, ergeben sich gegenüber der Mai-Schätzung kaum Veränderungen. In den beiden Folgejahren wirken sich die Steuerrechtsänderungen deutlicher aufkommensmindernd aus, sodass die Einnahmen auf Landesebene mit 20,6 Milliarden Euro (2027) bzw. 20,9 Milliarden Euro (2028) in Summe rund 50 Millionen Euro unter den bisherigen Erwartungen liegen.

Finanzminister Christian Piwarz: »Die Maßnahmen der Bundesregierung für mehr Investitionen zeigen auch in der Steuerschätzung Wirkung. Die verbesserten Wachstumserwartungen kommen jedoch nicht zum Nulltarif. Entlastungen für unsere Unternehmen und Bürger im steuerlichen Bereich schlagen sich nicht unmittelbar in Steuermehreinnahmen nieder. Eine schnelle Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft ist jedoch dringend geboten, um den künftigen Wohlstand in der Bundesrepublik zu sichern. Allerdings sorgen der demografische Wandel sowie der Strukturwandel in der deutschen Industrie dafür, dass die Bäume trotz dieser Maßnahmen nicht in den Himmel wachsen. Die Investitionsimpulse müssen daher von dauerhaften Entlastungen bei den konsumtiven Staatsausgaben flankiert werden. Ansonsten geht die Rechnung für die öffentlichen Haushalte nicht auf.«

In der neuen Steuerschätzung ergeben sich positive Effekte vor allem bei der Lohnsteuer und zunächst auch noch bei den gewinnabhängigen Steuern. Allerdings dreht die Körperschaftsteuer durch die stufenweise Absenkung des Steuersatzes ab 2028 gegenüber der Mai-Schätzung 2025 deutlich ins Minus. Das der neuen Schätzung zugrundeliegende nominale Wirtschaftswachstum ist unter anderem vom Preisdruck bei Bauten und Investitionsgütern geprägt. Dies wirkt zunächst zwar positiv auf die erwarteten Steuereinnahmen, wird sich aber absehbar auch auf der staatlichen Ausgabenseite widerspiegeln.

Für Sachsens Kommunen werden 2025 und 2026 Einnahmen in Höhe von 4,9 Milliarden Euro bzw. 5,2 Milliarden Euro erwartet. Insgesamt ergeben sich damit Steuermindereinnahmen in Höhe von insgesamt 38 Millionen Euro gegenüber der Mai-Schätzung 2025. In den Jahren ab 2027 fallen die Einnahmeerwartungen höher aus als im Rahmen der Mai-Schätzung 2025.

Quelle: Auszug Steuerschätzung Okt. 25 PM Sächs. Staatsministerium f. Finanzen

02.02.2026 F/M

 

 

Kooperationsankündigung zwischen dem Bund der Steuerzahler Sachsen e.V und der Vereinigung der Sächsischen Wirtschaft (VSW)

Ein bedeutender Schritt für mehr Transparenz und verantwortungsvolle Haushaltspolitik

Am 14. Januar 2026 fand der Neujahrsempfang der Vereinigung der Sächsischen Wirtschaft (VSW) statt – ein Ereignis von besonderer Bedeutung für den Bund der Steuerzahler Sachsen (BdSt Sachsen). Im Rahmen der Veranstaltung wurde unsere Organisation nicht nur als Mitglied aufgenommen, sondern auch eine engere Zusammenarbeit vereinbart.

Präsentation der Sachsen-Schuldenuhr

Ein Höhepunkt der Veranstaltung war die mediale Präsentation unserer sächsischen Schuldenuhr auf einem großen Bildschirm. Dieses Symbol macht die aktuelle finanzielle Situation unseres Freistaates sichtbar und erinnert uns alle an die Dringlichkeit verantwortungsvoller Haushaltspolitik.

Öffentliche Begrüßung durch den Arbeitgeberpräsidenten

Der Arbeitgeberpräsident Dr. Jörg Brückner begrüßte den BdSt Sachsen öffentlich und hob die Bedeutung einer nachhaltigen Finanzpolitik hervor. Diese Geste unterstreicht die wachsende Rolle der Steuerzahler-Interessen in der politischen und wirtschaftlichen Diskussion in Sachsen.

Vertiefung der Zusammenarbeit

Durch die Vereinbarung einer engeren Kooperation wollen wir gemeinsam die Interessen der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in Sachsen noch stärker vertreten, Transparenz fördern und Reformen im Bereich der Finanzpolitik vorantreiben. Unser Ziel ist eine solide Haushaltsführung, die Wahrung der Generationengerechtigkeit und der Abbau unnötiger Bürokratie.

 

Ausblick

Der Neujahrsempfang war für den BdSt Sachsen eine wertvolle Gelegenheit, unsere Anliegen einem breiten Publikum vorzustellen und den Dialog mit Wirtschaft und Politik zu vertiefen. Gemeinsam möchten wir zu einer verantwortungsvollen und nachhaltigen Haushaltspolitik in Sachsen beitragen.

Wir danken der VSW für die Einladung, die offene Zusammenarbeit und die Unterstützung. Zusammen setzen wir uns für mehr Transparenz und eine nachhaltige Finanzpolitik in Sachsen ein.

 

 

28.01.2026/BdSt T/M

 

Die wichtigsten steuerlichen Änderungen 2026

Höherer Grundfreibetrag und mehr Geld für Familien

Der steuerliche Grundfreibetrag 2026 steigt um 252 Euro auf 12.348 Euro sorgt dafür, dass das Existenzminimum für alle steuerfrei bleibt.. Darüber hinaus wird auch der übrige Einkommensteuertarif angepasst, damit eine Gehaltserhöhung zum Ausgleich der Inflation nicht zu einer schleichenden Steuererhöhung führt.

Das Kindergeld steigt um 4 Euro auf 259 Euro pro Kind und Monat. Der Kinderfreibetrag steigt 2026 um auf 9.756 Euro.

Energie wird spürbar günstiger

Die Bundesregierung hat  Maßnahmen beschlossen, die zum 1. Januar 2026 greifen und die Energiekosten spürbar senken:

  • Dauerhaft niedrigere Stromsteuer für das produzierende Gewerbe
    Die Stromsteuer wird dauerhaft auf den EU-Mindeststeuersatz gesenkt. Davon profitieren Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft. Alle stromintensiven und im internationalen Wettbewerb stehenden Industriezweige wie insbesondere die Chemie- und Metallindustrie, die Automobilwirtschaft und der Maschinenbau sind von der Entlastung umfasst. Aber auch lokale Betriebe mit stromintensiver Produktion wie z. B. Bäckereien, Fleischereien oder Bau- und Handwerksunternehmen profitieren von der niedrigeren Stromsteuer.
    Entlastungen bei den Übertragungsnetzentgelten
    Sowohl Privathaushalte als auch Unternehmen werden bei den Übertragungsnetzentgelten entlastet, also bei den Gebühren für die Nutzung der Stromnetze, die von den Energieversorgern über die Stromrechnung weitergegeben werden. Der Bund bezuschusst die Preissenkung über den Klima- und Transformationsfonds: Für 2026 mit 6,5 Mrd. Euro, für sie nächsten vier Jahre mit insgesamt 26 Mrd. Euro.
  • Abschaffung der Gasspeicherumlage
    Verbraucherinnen und Verbraucher werden von den Kosten der Gasspeicherumlage entlastet, sie wird ab 2026 nicht mehr erhoben.

Höhere Pendlerpauschale schafft mehr Gerechtigkeit zwischen Stadt und Land

  • Die Entfernungspauschale wird zum 1. Januar 2026 einheitlich auf 38 Cent ab dem ersten gefahrenen Kilometer erhöht. Bisher galt dieser Satz erst ab dem 21. Kilometer. Wer weite Wege zur Arbeit hat, wird also spürbar entlastet. Zudem erhalten Steuerpflichtige mit geringeren Einkünften durch die Aufhebung der zeitlichen Befristung auch nach 2026 weiterhin die Mobilitätsprämie.

Steuerbefreiung für Elektroautos wird verlängert

  • Wer privat elektrisch fährt, bezahlt auch in Zukunft keine Kraftfahrzeugsteuer für sein E-Auto: Die Befreiung reiner Elektrofahrzeuge von der Kfz-Steuer wird bis Ende 2035 verlängert und macht Elektroautos damit vor allem für Leute mit kleinen und mittleren Einkommen besser bezahlbar. Die Befreiung von der Kfz-Steuer setzt gezielte Kaufanreize für Elektroautos und stärkt damit die Automobilindustrie, die zentral ist für Wohlstand, Arbeitsplätze und Innovation in Deutschland.

Aktivrente macht Arbeiten im Alter attraktiver

  • Wer im Alter freiwillig weiterarbeitet, profitiert von der Aktivrente und erhält seinen Arbeitslohn in Höhe von bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei. Die Aktivrente begünstigt sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (ohne Selbstständige und Beamtinnen und Beamte), die das gesetzliche Regelrentenalter überschritten haben (d. h. mit der Vollendung des 67. Lebensjahres einschließlich Übergangsregelungen)

Senkung der Umsatzsteuer in der Gastronomie

  • Die Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen sinkt zum 1. Januar 2026 von 19 auf 7 Prozent. Der reduzierte Umsatzsteuersatz gilt für Speisen, nicht aber für Getränke. Neben klassischen gastronomischen Betrieben, wie z. B. Restaurants, profitieren von dieser Maßnahme auch Bäckereien, Metzgereien und der Lebensmitteleinzelhandel, ebenso die Anbieter von Dienstleistungen im Bereich Catering sowie Kita-, Schul- und Krankenhausverpflegung.

      Stärkung des Ehrenamts durch höhere Pauschalen

  • Bürgerinnen und Bürger, die sich ehrenamtlich engagieren, werden steuerlich stärker entlastet: Zum 1. Januar 2026 steigt die Ehrenamtspauschale von 840 auf 960 Euro und die Übungsleiterpauschale von 3.000 auf 3.300 Euro pro Jahr.

 

Quelle: Auszug Bundesministerium der Finanzen

06.01.2026

DSi Impuls

Die wirtschaftliche Abwärtsspirale muss durchbrochen werden

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Anlass: Deutschland, als größte Volkswirtschaft der EU, gehört zu den Schlusslichtern bei der wirtschaftlichen Dynamik. Die politischen Maßnahmen der Bundesregierung werden vor diesem Hintergrund vermutlich zu drastischen Abgabenerhöhungen in den nächsten zehn Jahren führen.

DSi-Diagnose: Der IWF erwartet im Jahr 2026 für Deutschland ein unterdurchschnittliches IWF reales BIP-Wachstums von 0,9 Prozent. Ein Drittel davon ist auf Kalendereffekte zurückzuführen, also Feiertage, die auf Wochenenden fallen. Der Rest beruht auf Hoffnungen, die in die Maßnahmen des Sonderschuldentopfes „Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIK) gesetzt werden.

Die Bundesregierung reagiert auf diese Wachstumsschwäche mit defizitfinanzierten Ausgabenerhöhungen. Wie jüngst in einer auf Grundlage von Projektionen des Stabilitätsrats Studie kalkuliert wurde, wird daher die Staatsquote bis 2029 auf rd. 52,5 Prozent und damit um 7 Prozentpunkte gegenüber 2019 wachsen. 3 Prozentpunkte davon entfallen allein auf den Sozialbereich. Deutschlands Finanzierungsdefizit wird auf rd. 4 Prozent steigen.

Schon die EU-rechtlichen Verschuldungsbegrenzungen erlauben eine derart von Defiziten getriebene Politik mittel- bis langfristig nicht. Zudem schätzt der Bund den Konsolidierungsbedarf im Bundeshaushalt für die Jahre 2027 bis 2029 auf insgesamt 170 Mrd. Euro. Eine Rückführung der Bereichsausnahme würde zudem in den Jahren 2030 bis 2035 einen zusätzlichen Konsolidierungsbedarf von schätzungsweise 150 Mrd. Euro bedeuten.

Angesichts dessen ist mit massiven Abgabensteigerungen in den nächsten zehn Jahren zu rechnen. So erwartet das IGES-Institut gemäß einer aktuellen Studie im Basisszenario einen Anstieg des Gesamtsozialversicherungsbeitragssatzes bis 2035 auf 49,7 Prozent. Zudem lassen sich auch aus der schwarz-roten Koalition heraus Einzelmeinungen mit Sympathien für Steuererhöhungen vernehmen.

Allerdings können Abgabensteigerungen wiederum die wirtschaftliche Wachstumsdynamik belasten, was wiederum zu geringeren Einnahmen bzw. höheren Defiziten führen kann. Die Abwärtsspirale wäre perfekt.

DSi-Forderung: Das Durchbrechen dieser Abwärtsspirale ist alternativlos. Das SVIK ist hier nicht das Heilmittel, wie DSi-Analysen der geplanten Mittelverwendungen des SVIK (siehe z. B. hier und hier) zeigen. Auch andere Studien kommen zu ernüchternden Ergebnissen (siehe hier und hier).

Vielmehr muss massiv umgesteuert werden. Grundlegender Reformen bedarf es in den Bereichen der Arbeitsmarkt-, Energie- und Sozialpolitik, um die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen wieder zu steigern. Auf der anderen Seite muss sich der Staat schrittweise wieder zurücknehmen und seinen Allsteuerungsanspruch aufgeben. Dann klappt es auch mit einem stetigen und angemessenen Wirtschaftswachstum.

Herausgeber und Ansprechpartner:

Nr. 55, 08. Januar 2026

DSi – Deutsches Steuerzahlerinstitut des Bundes der Steuerzahler e. V.

 

12.01.2025/BdSt F/M