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Geldsack und Richterhammer
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Erfolge des Bund der Steuerzahler 2023 1. Jahreshälfte

Erfolge 01.09.2023

Erfolge des Bundes der Steuerzahler Deutschland e. V.

Wegfall Besteuerung Gashilfen Dezember 2022

Die Versteuerung der Preisbremsen war ein sehr strittiges Thema. Hierzu war im JStG 2022 eine Regelung getroffen worden, dass alle Steuerzahler mit solidaritätszuschlagpflichtigen Einkommen auch die Gashilfen zu versteuern haben. Der BdSt hatte sich hier bereits dagegen ausgesprochen und auf die hohen bürokratischen Ermittlungshürden und offenen Fragen verwiesen.

Das BMF hat den Bürokratieaufwand zur Erhebung der Versteuerung in Höhe von über 260 Mio. Euro seitens der Finanzverwaltung und die erwarteten Mehreinnahmen von rund 90 Mio. Euro gegenübergestellt und sich im Juni gegen eine Versteuerung ausgesprochen. Die Regelung aus dem JStG 2022 soll daher gestrichen werden. Dafür hatte sich der BdSt eingesetzt. Diese Maßnahme wurde mittlerweile im Referentenentwurf des Wachstumschancengesetzes auch umgesetzt.

Diskussion um Reform des Einkommensteuertarifs neu entfacht

Der Bund der Steuerzahler fordert eine strukturelle Tarifreform zur spürbaren Entlastung der Mittelschicht. Das DSi hat hierfür einen ersten Vorschlag erarbeitet. Dieser wird bereits von Parteien aufgenommen und politisch diskutiert (Vertreter von CDU und CSU). Reiner Holznagel, Präsident des BdSt, war hierzu bereits mehrfach Gast in parteipolitischen Arbeitsgruppen und zu Gesprächen.

BMF-Schreiben zum Nullsteuersatz von Photovoltaikanlagen verbessert

Durch das Jahressteuergesetz 2022 wurde der Nullsteuersatz für Umsätze im Zusammenhang mit bestimmten Photovoltaikanlagen eingeführt. Der Bund der Steuerzahler hat Stellung zu dem Entwurf eines erläuternden BMF-Schreibens genommen.

Die Finanzverwaltung hat in der endgültigen Fassung eines Anwendungsschreibens vom 27.02.2023 die Hinweise zu dem geltenden Umsatzsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG ab dem 01.01.2023 noch erweitert sowie einzelne Regelungen gegenüber dem Entwurf verändert. So wurde die Entnahmeregelung angepasst, zudem sind Ausführungen zu den begünstigten Nebenleistungen enthalten.

Bürokratieaufwand bei Betreibern von PV-Anlagen verringert

Der BdSt hat seit Jahren die Anzeige- und Erklärungspflichten von Betreibern von kleinen PV-Anlagen bemängelt. Die Finanzverwaltung ist dem nunmehr gefolgt und Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen, deren gewerbliche Tätigkeit sich auf das Betreiben von einer begünstigten Photovoltaikanlagen beschränkt und deren Unternehmen sich ausschließlich auf den Betrieb einer Photovoltaikanlage sowie ggf. eine steuerfreie Vermietung und Verpachtung beschränkt und die die Kleinunternehmerregelung anwenden, müssen keine steuerliche Anzeige über die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit beim Finanzamt mehr abgeben und können auf die Übermittlung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung an das zuständige Finanzamt verzichten. So werden die Steuerzahler zumindest von Bürokratie befreit.

Verbesserungen bei Mitarbeiterkapitalbeteiligung

Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz ist geplant, den Freibetrag für die Mitarbeiterbeteiligung auf 5.000 Euro anzuheben. Der Bund der Steuerzahler hat Stellung zu dem Referentenentwurf genommen und an einem Fachgespräch beim BMF teilgenommen und sich hier dafür eingesetzt, dass der Freibetrag erhöht wird und weiterhin zumindest zum Teil im Rahmen der Entgeltumwandlung erfolgen kann. Auch für die Erweiterung des Anwendungsbereiches hat sich der Bund der Steuerzahler eingesetzt. Im Kabinettsentwurf wurde dies mit aufgenommen.

Freibetrag für Grunderwerbsteuer wird diskutiert

Seit Jahren setzt sich der BdSt dafür ein, dass ein Freibetrag für den Ersterwerb von selbstgenutzten Immobilien bei der Grunderwerbsteuer geschaffen wird. Das Bundesfinanzministerium hat nun einen Vorschlag zur Ermäßigung der Grunderwerbsteuer unterbreitet. Hier sollen die Länder die Ermächtigung bekommen, auf die Grunderwerbsteuer zu verzichten, z. B. beim Ersterwerb von Immobilien zur Selbstnutzung.

Auch bedarf es einer flexibleren Gestaltung beim Länderfinanzausgleich. Der Bund der Steuerzahler setzt sich seit langem für einen Verzicht der Grunderwerbsteuer beim Ersterwerb von Wohneigentum ein bzw. plädiert für einen entsprechenden Freibetrag statt der bisherigen Freigrenze von 2.500 Euro.

Verbesserungen bei Formularen für das Jahr 2023

Regelmäßig nimmt der BdSt zu den Vordrucken zur Einkommensteuererklärungen Stellung. So auch für die Vordrucke für das Jahr 2023. Hierbei wurden Anregungen und Hinweise des BdSt aufgenommen. In der Anleitung zum Hauptvordruck wurden Ausführungen zur Besteuerung von PV-Anlagen aufgenommen.

Positiv ist weiterhin, dass Vorschläge von uns aus den letzten Jahren aufgenommen wurden: Hinweise bei der Änderung bei der Dienstwagenbesteuerung, die ausführlichen Hinweise in der Anleitung zur Anlage doppelten Haushaltsführung und die ergänzenden Erläuterungen bei der Anlage Sonderausgaben zu den Berufsausbildungen.

Erfolge des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg e. V.

Bewegung beim Weilertunnel in Schwäbisch Hall

Bereits im Schwarzbuch 2021 mahnte der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg vor explodierenden Baukosten beim geplanten Bau des Weilertunnels in Schwäbisch Hall. Und dies berechtigterweise.  Denn waren die Kosten im Jahr 2015 noch mit 49 Millionen Euro angegeben,

rechnet man mittlerweile auf Grund verschiedener Faktoren mit Gesamtkosten von rund 100 Millionen Euro. In den letzten Monaten kam jetzt tatsächlich Bewegung in die Sache. So hat das baden-württembergische Verkehrsministerium die Notwendigkeit des anstehenden Baus des Weilertunnels hinterfragt und sich damit an den Bund gewandt, der für die Finanzierung des Projekts zuständig ist. Auch die vom Ministerium in Stuttgart ins Spiel gebrachte abgespeckte Version mit nur einer Tunnelröhre statt den bisher vorgeschlagenen zwei Röhren, geht in eine auch vom BdSt geforderte kostengünstigere Richtung.

Webinar-Reihe „Steuern aktuell“ sehr gut angelaufen

Die seit März 2023 vom BdSt Baden-Württemberg regelmäßig angebotenen Webinare mit dem Titel „Steuern aktuell“ erfreuen sich bei den Mitgliedern großer Beliebtheit. So schalteten sich bei den bisherigen Terminen mehrere hundert Teilnehmer zu. Inhaltlich bot die Webinar-Reihe den Zuhörern in den ersten Ausgaben ein breites Spektrum von der Energiepreispauschale für Studenten über die Energetische Gebäudesanierung bis hin zum Plattformen-Steuertransparenzregister und der Vermietung und Verpachtung an Angehörige.

Weiter viele BdSt-Aktionen zum großen Thema Grundsteuer

Auch im ersten Halbjahr des Jahres 2023 war in Baden-Württemberg die Grundsteuer das beherrschende steuerpolitische Thema. Dazu trug der Bund der Steuerzahler wesentlich bei. In zahlreichen Stellungahmen, Untersuchungen und Umfragen leuchtete der Steuerzahlerbund wesentliche Aspekte der Grundsteuerreform aus und mahnte öffentlich Änderungen an. Das dürfte dazu beigetragen haben, dass die Grundsteuer erneut ein Thema von Landtagsdebatten war.

Grundsteuer-Mustereinspruch gerne heruntergeladen

Der auf der Homepage des baden-württembergischen Landesverbands eingestellte Mustereinspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid wurde in den letzten Monaten von den Mitgliedern gerne heruntergeladen. Verbunden mit viel Lob für dieses Serviceangebot.

Kostenintensiver Radverleih wird immer öfter eingestellt

Der baden-württembergische Steuerzahlerbund hat im Schwarzbuch 2018 über den für die Steuerzahler kostspieligen Pedelec-Verleih in der Region Stuttgart berichtet und dabei seine Befürchtungen geäußert, dass dieses Modell zum teuren Zuschuss­geschäft für die Steuerzahler werden würde. Und der BdSt behielt hierbei in vielen Fällen recht.

Aber zumindest scheinen jetzt auch immer mehr Kommunen erkannt zu haben, dass der Pedelec-Verleih ein schlechtes Geschäft ist. Denn im ersten Halbjahr 2023 beendeten viele Städte und Gemeinden den Verleih. Der allgemeine Grund: Wenig Ausleihen aber hohe Kosten.  

Prominenter Platz für die BdSt-Schuldenuhr

Im neu eröffneten Stuttgarter Theodor-Heuss-Haus ist seit diesem Frühjahr im Rahmen der gezeigten Dauerausstellung „Demokratie als Lebensform. Theodor-Heuss und Elly Heuss-Knapp“ an der Station, die sich mit der Entwicklung des deutschen Sozialstaats beschäftigt, die Schuldenuhr des Bundes der Steuerzahler zu sehen.

Laut dem Museumskurator sei die BdSt-Schuldenuhr durch ihre hohe mediale Präsenz bundesweit bekannt und daher das optimale Symbolbild, um in der Ausstellung an dieser Stelle die Staatsverschuldung aufzuzeigen. Dadurch trägt die Schuldenuhr jetzt an einem weiteren Ort dazu bei, die Menschen für das Thema Staatsverschuldung zu sensibilisieren.

Erfolge des Bundes der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e. V.

Niedersachsen: Deutsche Management Akademie vor dem Aus

Die niedersächsische Landesregierung hat im Juni 2023 beschlossen, die Mehrheitsbeteiligung des Landes an der „Deutschen Management Akademie Niedersachsen (DMAN) abzustoßen bzw. ersatzweise die Auflösung der DMAN voranzutreiben. Damit kommt das Land einer langjährigen Forderung des Bundes der Steuerzahler nach.

Die DMAN wurde 1989 auf Initiative der Landesregierung gegründet und sollte Führungs- und Nachwuchskräfte aus Unternehmen durch qualifiziertes Managementtraining fördern. Jahr für Jahr flossen hierzu hunderttausende Euro vom Land an die DMAN. Der Bund er Steuerzahler argumentierte stets, die Qualifizierung von Führungs -und Nachwuchskräften sei Sache der Unternehmen, nichts des Staates. Eine Subventionierung auf Steuerzahlerkosten sei daher nicht zu rechtsfertigen.

Niedersachsen: Rückgabe ungenutzter Notlagen-Kreditermächtigungen

Das Land Niedersachsen verzichtet auf bereits erteilte Kreditermächtigungen im Umfang von 2,645 Mrd. Euro. Diese stammen größtenteils (2,145 Mrd. €) aus dem 2020 eingerichteten COVID-19-Sondervermögen, aus dem das Land Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie und ihrer Auswirkungen finanzieren wollte.

Der Bund der Steuerzahler hatte darauf gedrängt, dass die Mittel, die nicht unmittelbar für diesen Verwendungszweck eingesetzt werden können, zurückgezahlt werden. Damit stemmte sich der Verband letztlich erfolgreich gegen politische Versuche, die übriggebliebenen Mittel des Sondervermögens für andere Verwendungszwecke einsetzen zu dürfen, was den Schuldenstand des Landes weiter nach oben getrieben hätte.

Bremen: Normenkontrollklage gegen Nachtragshaushalt 2023 kommt

Unter dem Deckmantel des Klimaschutzes bewilligte sich das Land Bremen mit dem Nachtragshaushalt 2023 Kreditaufnahmen im Umfang von bis 3 Mrd. Euro. Auf Empfehlung des Bremer Senats rief das Bremer Parlament hierzu eine „Klimanotlage“ aus, um die in der Landesverfassung verankerte Schuldenbremse zu umgehen.

Gegen dieses Vorgehen wandte sich der Bund der Steuerzahler. Er sah darin den Versuch, reguläre staatliche Aufgaben, wie etwa die Sanierung und Instandhaltung öffentlicher Gebäude, rechtswidrig mit Krediten zu finanzieren. Weil die Bremer Landesverfassung jedoch nur wenigen Akteuren das Recht einräumt, den Klageweg vor dem Staatsgerichtshof zu beschreiten, versuchte der Bund der Steuerzahler die Klageberechtigten zu diesem Schritt zu bewegen. Letztlich mit Erfolg! Die größte Oppositionsfraktion bereitet inzwischen eine Normenkontrollklage vor.

Wilhelmshaven: „Goldener Handschlag“ hat Folgen für Verschwender

In der Affäre um den „goldenen Handschlag“ für den ehemaligen Leiter des Wilhelmshavener Klinikums sind Verantwortliche finanziell zur Rechenschaft gezogen worden. Das hatte der Bund der Steuerzahler hartnäckig verfolgt.

Nach vielen Jahren Gerichtsverhandlungen steht nun fest, dass Klinikleiter und Ex-Oberbürgermeister als Auflage für die Einstellung des Verfahrens jeweils 10.000 Euro berappen müssen.

In dem seit 2012 andauernden Verfahren ging es um die Ruhestandsregelung für den ehemaligen Wilhelmshavener Klinikdirektor, der im Jahr 2011 im Alter von 59 Jahren in den Ruhestand verabschiedet war. Seitens der Stadt, die Träger der Klinik ist, wurde ihm ein unverhältnismäßig üppiges Ruhegehalt zugestanden. Der Klinikleiter und der damalige Wilhelmshavener Oberbürgermeister sahen sich daher dem Vorwurf der Untreue ausgesetzt.

Der Bund der Steuerzahler pocht weiterhin darauf, dass die Stadt Wilhelmshaven zusätzlich Schadensersatzansprüche geltend macht. Es geht um rund 300.000 Euro, die seinerzeit bereits zur Auszahlung gekommen waren, ehe da Klinikum die monatlichen Zahlungen – auch auf Drängen des Bundes der Steuerzahler – endlich einstellte.

Erfolge des Bundes der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V.

Teure Bettensteuer in Düsseldorf teilweise verhindert

Zum 1.1.2024 sollte jeder Gast, der in Düsseldorf in einem Beherbergungsbetrieb übernachtet, pauschal fünf Euro pro Nacht Bettensteuer zahlen. Dabei wollte die Stadt nach ersten Plänen bei der Höhe der Bettensteuer keinen Unterschied machen, ob in einem Luxushotel an der Kö oder

preisgünstig in der Jugendherberge genächtigt wird. Der BdSt NRW intervenierte und die Kommunalpolitik folgte unseren Argumenten – wenigstens teilweise. Statt fünf werden im nächsten Jahr pauschal nur drei Euro pro Gast pro Nacht als „Matratzenmaut“ fällig. Doch wirklich rechnen wird sich für Düsseldorf die Bettensteuer nicht: Der BdSt deckte auch, dass die Stadtverwaltung elf neue Stellen einrichten wird, damit die Bettensteuer ordnungsgemäß abgerechnet werden kann. Und auch gut sechsstellige Sachkosten für die Steuererhebung werden anfallen.

Steuererhöhungen in Remscheid und Mettmann teilweise verhindert

Nach öffentlichen Appellen des BdSt an die örtlichen Kommunalpolitiker fallen in Remscheid und Mettmann in diesem Jahr die Erhöhungen der Grundsteuer B niedriger aus als von den Stadtverwaltungen vorgeschlagen. Zuvor hat der BdSt NRW an alle Ratsmitglieder appelliert, die Erhöhungen abzulehnen und in ihren städtischen Etats nach Sparmöglichkeiten zu suchen.

Massive Steuererhöhungen in Ruppichteroth (Rhein-Sieg-Kreis) stehen nach BdSt-Kritik auf der Kippe

Auch in der kleinen StadtRuppichteroth (bei Bonn) plant die Stadtverwaltung eine massive Erhöhung der Grundsteuer B. Sie soll in diesem Jahr von 570 auf 1555 Prozentpunkte steigen. Das wäre ein Spitzenwert in Deutschland. Damit nicht genug: Die Gewerbesteuer will man von 500 auf 550 Prozentpunkte erhöhen.

Sofort nach Bekanntwerden der Steuererhöhungspläne hat der BdSt NRW den Bürgermeister und die Ratsfraktionen aufgefordert, diese Steuererhöhungen abzulehnen. Die Gemeinde wurde aufgerufen, ihre Ausgaben auf den Prüfstand zu stellen. Mit Erfolg: Schon wenige Tage nach dem BdSt-Appell haben sich erste Fraktionen gegen die Erhöhung ausgesprochen. Eine endgültige Entscheidung über die Höhesätze steht noch aus.

BdSt NRW deckt ungewöhnlichen Verschwendungsfall auf: Die goldenen Bänke in Wuppertal

Ein wachsames Mitglied im Bund der Steuerzahler, wohnhaft in Wuppertal, melde einen ungewöhnlichen Stadtratsbeschluss. Zur „Förderung des städtischen Lebens“ wurden im Herbst 2022 fünf goldfarbene Stadtbänke als Sonderanfertigungen in einer Fußgängerzone aufgestellt. Weitere fünf geschwungene goldene Bänke werden dann im Frühjahr 2023 an anderer Stelle in der Stadt zu einer Sitzlandschaft arrangiert.

Kostenpunkt: Alle zehn goldenen Bänke zusammen haben 400.000 Euro gekostet, finanziert von einem hochverschuldeten Bundesland in einer hochverschuldeten Stadt. Und die hat einen riesigen Unterhaltungsstau bei Schulen, Spielplätzen und Straßen.

Jülich: BdSt deckt unwirtschaftliches Immobiliengeschäft beim Landesbaubetrieb auf

In Jülich (Kreis Düren) kaufte der Landesbaubetrieb vor gut 10 Jahren das Schloss Kellenberg, um es zu einer Begegnungsstätte mit Hotel und Seminarbetrieb umzubauen. Aus vielerlei Gründen wurden

die Pläne nicht umgesetzt, wohl auch, weil das Schloss sehr stark renovierungsbedürftig war und sogar ein Einsturz drohte. Jetzt deckte der BdSt NRW auf, dass die riesige Immobilie für 300.000 Euro verkauft werden soll. Kurzum: Außer Spesen (und einem Millionenverlust, den die Steuerzahler tragen) nichts gewesen.

Erfolge des Bundes der Steuerzahler Schleswig-Holstein e. V.

E-Government-Gesetz zurückgezogen

Nach unserer kritischen Stellungnahme an den Landtag hat die Landesregierung einen Entwurf zur Änderung des E-Government-Gesetzes zurückgezogen. Mit dem Gesetzentwurf sollten alle Landesbehörden verpflichtet werden, künftig EDV-Dienstleistungen nur noch bei öffentlich-rechtlichen Auftragnehmern zu beziehen.

Faktisch sollte damit eine Monopolstellung für den landeseigenen IT-Dienstleiste Dataport zementiert werden. Begründet wurde dieses unter anderem damit, dass man dadurch die Umsatzsteuer sparen könne. Dies kann nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler aber kein Grund sein, um privaten Wettbewerb auszuschalten!

Keine Namensänderung für Landesbetrieb

Vorerst wird es keine Namensänderung für den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr in Schleswig-Holstein geben. Das hat die Regierungskoalition nach unseren Protesten beschlossen. Es war ein Stück aus dem Tollhaus: Im Koalitionsvertrag hatten CDU und Grüne beschlossen, dass Wort Straßenbau aus der Behördenbezeichnung aus politischen Gründen zu streichen. Das hätte mehr als 200.000 Euro allein an Sachkosten für neue Schilder und Briefbögen bedeutet. Personalkosten und die absehbare Einschaltung einer Werbeagentur sind dabei noch gar nicht eingerechnet.

Aber: Mit der Umbenennung sollte es keine Änderung bei den Aufgaben des Landesbetriebes geben! Deswegen haben wir uns gegen diese teure Symbolpolitik ausgesprochen.

Keinen Notkredit für den Klimaschutz

Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) hatte vorgeschlagen, ein Sondervermögen für den Klimaschutz zu bilden. Finanziert werden sollte dieses „Vermögen“ ausschließlich über Schulden! Da damit die Schuldenbremse gebrochen würde, wäre ein neuer „Notkredit“ erforderlich, der nur beschlossen werden darf, wenn sich das Land in einer akuten Notsituation befindet, die sich der Kontrolle des Staates entzieht und die Finanzlage erheblich beeinträchtigt.

Nach unseren massiven Protesten hat auch der Regierungspartner CDU die Feststellung einer solchen Notlage abgelehnt. Der Klimaschutz ist eine wichtige Daueraufgabe. Er muss aus allgemeinen Haushalteinnahmen finanziert werden.

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Die Schuldenuhr Deutschlands

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