
Dirk Mohr
„Als eine der größten landesweiten Bürgerinitiativen in Sachsen liegt uns die Zukunft unseres schönen Freistaates und die unserer Kinder und Enkel am Herzen. Der Schlüssel zum Erfolg ist eine ausgewogene Einnahmen- und Ausgabenpolitik im Land. Machen wir uns gemeinsam dafür stark.“„Sondervermögen“ = „Sonderschulden“
Sachsen freut sich; 400 Millionen Euro aus dem neuen Sondervermögen, eigentlich sind es Sonderschulden, werden 2026 dem Freistaat zusätzlich für die Infrastruktur zur Verfügung gestellt. Damit soll die Wirtschaft angekurbelt werden. In zwölf Jahren ergibt dies insgesamt einen Betrag von etwa 4,8 Milliarden Euro. 40 % der Mittel gehen direkt an die Kommunen in Sachsen.
Für Investitionen von strategischer Bedeutung, wie z. B. den Breitbandausbau, Straßen, Brücken und den Strukturwandel sollen diese Mittel eingesetzt werden.
Der Einsturz der Carola-Brücke im letzten Jahr hat die Verantwortlichen in der Politik wachgerüttelt. Eine funktionierende Infrastruktur ist essenziell, nicht nur für die Wirtschaft. Und an dieser Stelle sei die Frage gestattet, weshalb es über die letzten Jahrzehnte überhaupt zu einem Investitions-/Sanierungsstau gekommen ist.
An fehlenden Steuereinnahmen kann es nicht gelegen haben. Diese waren in den letzten Jahren so hoch wie lange nicht mehr. Die Ursachen liegen an anderer Stelle, wie falscher Prioritätensetzung, überbordender Bürokratie, Fehlinvestitionen in Prestigeprojekten, fehlender Haushaltsdisziplin, etc..
Der von der sächsischen Regierung vorgelegte Verteilungsvorschlag, der eine freie Verfügung der Mittel durch die Kommunen auf lediglich 36 Prozent begrenzt, führte zunächst zu Kontroversen, zumal in anderen Bundesländern ein Anteil von 50 Prozent üblich ist. Damit sind die sächsischen Kommunen bundesweit am schlechtesten gestellt.
In Sachsen sind weitere knapp 1,1 Milliarden Euro aus dem Topf des Sondervermögens für kommunale Investitionen vorgesehen.
Hierfür gibt es klare Vorgaben. 45 Prozent müssen für kommunale Straßenbauprojekte und weitere 45 Prozent für den kommunalen Schulhausbau ausgegeben werden. Bürgermeister sowie Teile der Opposition monierten dies zunächst, zeigen sich aber inzwischen versöhnlich.
(22.10.2025/BdSt F/M)
BdSt-Kurzlage Sachsen
Der 10 %-Topf des Ministerpräsidenten – Chancen, Kritik, Praxis
Was ist der „10 %-Topf“?
Der 10 %-Topf bezeichnet den Anteil des Freistaates Sachsen aus dem Bundes-Sondervermögen, den die Staatsregierung direkt für landesweite Projekte reserviert hat. Aus jedem Jahrgang der Bundesmittel werden 10 % (rund 40–50 Mio. € jährlich) zentral im Staatsministerium gesteuert – auf Initiative von Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU).
Ziel: Finanzierung überregionaler oder strategischer Projekte mit gesamtstaatlicher Bedeutung.
Kritik: Fehlende Transparenz, politische Einflussmöglichkeiten, geringe Mitbestimmung der Kommunen.
So verteilt Sachsen die Bundesmittel
Anteil Verwendung Beispiele
36 % Direkt an Kommunen Schul- und Straßenbau, Feuerwehren
22,5 % Strategische Landesprogramme Bildung, Brücken, Digitalisierung
31,5 % Land (Ministerien) Landesprogramme
10 % MP-Topf (Vorwegabzug) Landesfeuerwehrschule Nardt,
Masterplan Südwestsachsen,
Olympia-Bewerbung, Digitalisierung
Positionen im Überblick
BdSt Sachsen: „Der 10 %-Topf darf kein politischer Spielraum werden. Transparenz, Gleichbehandlung und klare Förderkriterien sind Pflicht.“
Kommunen (SSG): begrüßen Mittelzufluss, fordern Mitspracherecht und niedrigere Mindestgrenzen (ab 50 000 €).
Landesregierung: betont strategische Bedeutung, lehnt feste kommunale Quoten ab.
Opposition: kritisiert undurchsichtige Verteilung und Leuchtturmprojekte mit PR-Effekt.
Checkliste: So kommen Kommunen in den 10 %-Topf
• Projektart prüfen: Landesweite oder überregionale Bedeutung (Feuerwehr, Katastrophenschutz, Digitalisierung, Infrastruktur, Energie). Kein reines Ortsprojekt.
• Förderfähigkeit nachweisen: Projektvolumen mind. 50 000 € (bisher 250 000 €). Investive Maßnahme, nachhaltiger Nutzen, keine Betriebskosten.
• Unterlagen vorbereiten: Projektskizze, Kostenplan, Gemeinderatsbeschluss, Stellungnahme Landratsamt (optional), Nachweis Ko-Finanzierung.
• Fristen & Zuständigkeit: Einreichung über SMI oder zuständiges Fachministerium. Stichtag: Frühjahr (März/April). Bewilligung im Folgequartal.
• Transparenz nutzen: Antrag öffentlich behandeln, Bürger informieren.
BdSt-Forderungen
• Offenlegung aller MP-Topf-Projekte auf Landesportal
• Einheitliche Kriterienkataloge für Antrag und Auswahl
• Gleichbehandlung kleiner und großer Kommunen
• Keine Finanzierung von Prestigeprojekten (z. B. Sportgroßereignisse)
BdSt-Kommentar
„Der 10 %-Topf kann sinnvoll sein – wenn er fair, nachvollziehbar und investiv eingesetzt wird. Kein Ermessensspielraum für Politik, sondern klare Regeln für Sachsen.“
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Sächsischen Transparenzgesetzes
01.10.2025 - Vorsitzender des BdSt Sachsen zur Anhörung im sächsischen Landtag
2022 - „Das Sächsische Transparenzgesetz“
Der Landtag hat im Juli 2022 das Sächsische Transparenzgesetz verabschiedet. Damit war der Weg bereitet, für Bürgerinnen und Bürger einen Zugang zu Informationen gegenüber Sachsens Behörden zu schaffen.
Diese Stellen sind z. B. oberste Staatsbehörden, wie Ministerien oder Staatskanzlei, sonstige Stellen der öffentlichen Verwaltung, Gerichte und Strafverfolgungsbehörden oder juristische Personen des öffentlichen Rechts, soweit sie der Aufsicht des Landes unterstehen.
2025 - Gesetzentwurf der Staatsregierung „Erstes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Transparenzgesetzes“
Im August 2025 wurde als Gesetzentwurf der Staatsregierung das „Erste Gesetz zur Änderung des sächsischen Transparenzgesetzes“ eingebracht. Dieses Gesetz ist ein Vorschlag zur Modifizierung des bestehenden Transparenzgesetzes.
Mit dem Gesetz soll die Inbetriebnahme der Transparenzplattform dahingehend verschoben werden, dass die Transparenzplattform innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes und somit erst zum 01. Januar 2028 in Betrieb genommen werden muss.
Denn nach mehr als zwei Jahren seit Inkrafttreten des Sächsischen Transparenzgesetzes zeichnet sich ab, dass dessen Umsetzung zu einem auffälligem Mehr an Bürokratie führt. So erfordert die Bearbeitung der Anträge ein nicht unerhebliches Maß an personellen Ressourcen, deren Kosten nicht gedeckt werden. Andererseits stehen Personalien für vorrangige Verwaltungsaufgaben nicht zur Verfügung. Die Einstellung veröffentlichungspflichtiger Informationen auf der Transparenzplattform würde den bürokratischen Aufwand nochmals deutlich erhöhen.
In einer öffentlichen Anhörung am 01.10.2025 bestand Gelegenheit zur Stellungnahme zum Gesetzesänderungsentwurf.
Für unseren Verband nahm als Sachkundiger der Vorsitzende, Herr Dirk Mohr, an der Anhörung teil.
Nachfolgend die Kurz-Stellungnahme des BdSt Sachsen:
„Sehr geehrter Herr Vorsitzende,
sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
vorab: Das Transparenzgesetz ist richtig und wichtig. Es stärkt Bürgerrechte, fördert demokratische Kontrolle und unterstützt Institutionen wie den Bund der Steuerzahler. Daran gibt es keinen Zweifel.
Der Gesetzentwurf zielt auf die Verschiebung der Transparenzplattform. Dies ist aus Sicht der Steuerzahler sachgerecht:
1. Kosten und Einsparungen
• Durch die Verschiebung spart die Verwaltung in den kommenden zwei Jahren 8,3 Mio. Euro an Personal- und Sachkosten.
• Zusätzliche Kosten entstehen nur in Höhe von rund 109.000 Euro – ein Bruchteil der Einsparung.
• Auch Schulungskosten von 1,4 Mio. Euro entfallen vorerst.
2. Bürokratiebelastung
• Mehr als zwei Jahre nach Inkrafttreten zeigt sich: Das Gesetz hat zu einem auffälligen Mehr an Bürokratie geführt.
• Die Relation ist ungesund: 600 Anträge pro Jahr stehen einer Pflicht zur prophylaktischen Einstellung von 28.000 Einträgen jährlich gegenüber.
3. Bereits vorhandene Informationen
• Viele Daten sind längst zugänglich: Protokolle, Ratsbeschlüsse, Satzungen, Vergabeverfahren – und über Portale wie „Frag den Staat“.
• Eine zusätzliche Plattform darf nicht zu Doppelstrukturen und unnötiger Ressourcenbindung führen.
4. Realistische Perspektive
• Die Plattform ist sinnvoll, aber derzeit nicht realistisch umsetzbar.
• Ich empfehle, die Einführung auf 2028 zu verschieben und sie in eine Digitalisierungsoffensive einzubetten, deren bisherige Ziele größtenteils gescheitert sind.
5. Einbeziehung der kommunalen Ebene
• Sorgfältige Überprüfung der Einbeziehung der kommunalen Ebene unter dem Aspekt der zusätzlichen Belastung.
Fazit:
Das Transparenzgesetz bleibt wichtig. Aber die Verschiebung der Plattform ist ökonomisch vernünftig, entlastet die Verwaltung und schafft Zeit, eine nachhaltige digitale Lösung aufzubauen.
Über den nachfolgenden Link ist ein Video von der Anhörung im Sächsischen Landtag im Internet abrufbar.
Anhörungsvideos | Der Sächsische Landtag
02.10.2025/BdSt F/M
Ein Jahr nach der Landtagswahl 2024 – Sachsen finanziell am Abgrund
Ein Jahr nach der Landtagswahl steht fest: Sachsen steckt in einer tiefen finanziellen Krise. Der Bund der Steuerzahler Sachsen kritisiert die aktuelle Politik der Staatsregierung scharf: Statt einer echten Haushaltskonsolidierung erleben wir steigende Personalausgaben, sinkende Investitionsquoten und einen ungebremsten Reformstau.
Der aktuelle Haushaltsplan zeigt eine dramatische Schieflage: Der Rechnungshof weist für 2023 ein Defizit von rund 1,1 Milliarden Euro aus – trotz Rekordeinnahmen. Die Rücklagen sind vollständig aufgebraucht, neue Kredite reißen zusätzliche Lücken. Die Landesregierung reagiert mit Flickwerk statt mit tragfähigen Strukturreformen. Auch der Präsident des Sächsischen Rechnungshofs, Jens Michel, warnt eindringlich: Mit der Aufweichung der Rechtsaufsicht drohe ein „kleiner Wild-West-Zustand in der kommunalen Familie und im kommunalen Haushaltsrecht“. Anstatt Klarheit zu schaffen, wird das Schuldenmachen bewusst erleichtert – ein gefährlicher Weg, der künftige Generationen teuer zu stehen kommt.
Personal wächst – Investitionen brechen ein
Während die Zahl der Staatsbediensteten steigt und die Personalausgaben inzwischen fast ein Viertel des gesamten Haushalts verschlingen, sinken die investiven Ausgaben. Bauprojekte wurden 2023 und 2024 massiv gekürzt und bleiben weit hinter den Planungen zurück. Besonders alarmierend ist der Umgang mit Sachsens Kommunen. Ein aktueller Erlass des Innenministeriums erlaubt hochverschuldeten Städten und Gemeinden, noch mehr Kredite aufzunehmen. Was als „Rettung“ verkauft wird, ist in Wahrheit ein gefährlicher Irrweg. Die eigentliche Pleite vieler Städte und Gemeinden wird einfach überdeckt und es entsteht die Illusion, dass alles in bester Ordnung ist. Steigende Ausgaben, ständig neue Pflichtaufgaben für die Kommunen ohne finanziellen Ausgleich und ein völliges Vermeiden grundlegender Strukturreformen kennzeichnen die Politik der aktuellen Regierung.
Wir fordern deshalb:
• Stopp dem Personalzuwachs – Effizienz statt Stellenaufbau
• Investitionen sichern – statt Geld in konsumtive Ausgaben zu binden
• Keine Schulden auf Pump für Kommunen – klare Regeln und Reformen
• Echte Haushaltswende – nachhaltige Konsolidierung, Schuldenabbau und Zukunftssicherung
04.09.2025/BdSt F/M
Verwendungsnachweisprüfung im Geschäftsbereich des SMWA
Sächsischer Rechnungshof
Auszug aus der Pressemappe
Die Empfänger von Fördermitteln müssen nachweisen, dass sie die ausgereichten Gelder auch wirklich für die geförderten Zwecke verwendet haben – in einem sogenannten Verwendungsnachweis, den die Verwaltung zu prüfen hat. Ob sie das vorschriftsgemäß getan hat, hat der Sächsische Rechnungshof im gesamten Bereich des Wirtschaftsministeriums kontrolliert. Im Vergleich zu 1998 hat sich die Quote geprüfter Verwendungsnachweise im Geschäftsbereich des SMWA spürbar erhöht. Dennoch besteht Verbesserungsbedarf: In vielen Fällen wurde die Verwendung der Mittel nicht wie vorgeschrieben überwacht und dokumentiert. Die Fördermittel-Datenbank könnte besser genutzt werden. Und: Teilweise dauert die Verwendungsnachweisprüfung sehr lange.
Der Landtag hatte eine Gesetzesänderung beschlossen, so dass ab dem Jahr 2019 im Normalfall nur noch die Hälfte der Verwendungsnachweise geprüft werden sollten. Diese gesetzliche Verpflichtung hat das Wirtschaftsministerium in seinem Bereich weitgehendnicht erfüllt. Die mit der Einführung dieses Stichprobenverfahrens beabsichtigte Verfahrenserleichterung konnte so nicht erreicht werden.
Empfehlung: Das SMWA sollte sicherstellen, dass die Verwendung der Zuwendungen in
seinem Geschäftsbereich künftig vorschriftsgemäß und nachvollziehbar überwacht wird.
„Ausgaben aus Fördermitteln werden vom Steuerzahler finanziert. Daher sollte die Verwendung dieser Mittel auch dokumentiert werden, um überprüfbar zu sein. Das ist kein
Bürokratismus sondern eine Frage des transparenten Einsatzes von Steuergeldern.“
Gerold Böhmer
Rechnungshofdirektor
(Sächsischer Rechnungshof Pressemappe
Zahlen & Fakten
zum Jahresbericht 2025 – Band I)
01.09.2025/BdSt F/M