Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Newsticker-Archiv    Steueroasen-Abwehrgesetz: Nichtbeanstand...

Steueroasen-Abwehrgesetz: Nichtbeanstandungsregelung für § 12

31.05.2024

Für Geschäftsjahre, die vor dem 31.12.2022 begonnen haben, wird es nicht beanstandet, wenn die Aufzeichnungen erstmals bis zum 31.12.2024 abgegeben werden. Hierauf weist das Bundeszentralamt für Steuern aktuell hin.

Bundeszentralamt für Steuern, PM vom 29.05.2924

Mit Freunden teilen