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Rumänien: EU-rechtswidrige Regelung zu Rückverbringung von Energieerzeugnissen in das Steuerlager

21.05.2024

Die europäische Energiesteuer-Richtlinie steht bestimmten nationalen Vorschriften und Praktiken entgegen. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Konkret beanstandet er rumänische Vorschriften und Praktiken.

Nach diesen Vorschriften führen das Fehlen

  • einer Mitteilung an die zuständige Behörde über diese Rückverbringung sowie

  • von Angaben zur Kennzeichnung und Färbung dieser Erzeugnisse in den Empfangserklärungen und Stornorechnungen

im Fall der Rückverbringung von zur Verwendung als Heizstoff bestimmten Energieerzeugnissen in das Steuerlager zwecks ihrer späteren Vermarktung dazu, dass als Sanktion für die Nichtbeachtung dieser Voraussetzungen auf diese Erzeugnisse unabhängig von ihrer tatsächlichen Verwendung der höhere Verbrauchsteuersatz angewandt wird, der für zur Verwendung als Kraftstoff bestimmtes Gasöl vorgesehen ist.

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 25.04.2024, C-657/22

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