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Kabinett beschließt Arbeitsschutzkontrollgesetz: Geordnete und sichere Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie

30.07.2020

Für geordnete und sichere Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie soll das Arbeitsschutzkontrollgesetz sorgen, das das Bundeskabinett am 29.07.2020 auf den Weg gebracht hat. Darüber hinaus legt das Gesetz bundesweit einheitliche Regeln zur Kontrolle der Betriebe und zur Unterbringung der Beschäftigten auch in anderen Branchen fest, wie das Bundesarbeitsministerium mitteilt.

Konkret wird verboten, Fremdpersonal im Kerngeschäft der Fleischindustrie einzusetzen. Der Schlachthofbetreiber ist für alle Arbeitnehmer in seinem Kerngeschäft zuständig. Dies gilt für Werkverträge ab dem 01.01.2021, für Leiharbeit ab dem 01.04.2021. Ausgenommen hiervon sind nur Unternehmen des Fleischerhandwerks mit bis zu 49 tätigen Personen.

Für die Bundesländer sollen einheitliche verbindliche Kontrollquoten gelten und es soll Schwerpunktkontrollen in Risikobranchen geben. Durchgeführt werden die Kontrollen durch die Arbeitsschutzbehörden

Für die Unterbringung der Beschäftigten legt das Gesetz Mindeststandards, auch außerhalb des Betriebsgeländes, fest. Arbeitgeber werden verpflichtet, die zuständigen Behörden über Wohn- und Einsatzort aller Arbeitskräfte zu informieren. Dies soll effektivere Kontrollen ermöglichen.

Um die Einhaltung der Mindestlohnvorschriften der Beschäftigten wirksam zu überprüfen, soll eine Pflicht zur digitalen Arbeitszeiterfassung in der Fleischindustrie eingeführt werden.

Bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz drohen künftig höhere Bußgelder. Der entsprechende Rahmen wird von 15.000 Euro auf 30.000 Euro verdoppelt.

Beim Bundesarbeitsministerium soll ein Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit gebildet werden, um unter anderem Regeln und Erkenntnisse zu ermitteln, wie die rechtlichen Anforderungen erfüllt werden können.

Bundesarbeitsministerium, PM vom 29.07.2020

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