Dirk Mohr
„Als eine der größten landesweiten Bürgerinitiativen in Sachsen liegt uns die Zukunft unseres schönen Freistaates und die unserer Kinder und Enkel am Herzen. Der Schlüssel zum Erfolg ist eine ausgewogene Einnahmen- und Ausgabenpolitik im Land. Machen wir uns gemeinsam dafür stark.“Steuertermine Dezember 2024 / Januar 2025
Dezember
10.12. (13.12.)
Lohnsteuer- und Kirchenlohnsteuer
Einkommen- und Kirchensteuer
Körperschaftsteuer
Solidaritätszuschlag
Umsatzsteuer (monatliche Vorauszahlung)
15.12.
Spätester Antrag auf Verlustbescheinigung bei der Bank
19.12. (23.12.)*
Abgabetermin Beitragsnachweis zur Sozialversicherung (Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge)
27.12.
Zusammenfassende Meldung bei der Umsatzsteuer
Januar
10.01. (13.01.)
Lohn- und Kirchenlohnsteuer (monatliche VZ und jährliche Anmeldung)
Solidaritätszuschlag
Umsatzsteuer (monatliche und vierteljährliche Vorauszahlung)
27.01.
Zusammenfassende Meldung bei der Umsatzsteuer
27.01. (29.01.)*
Abgabetermin Beitragsnachweis zur Sozialversicherung (Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge)
Hinweise: Die eingeklammerten Daten bei den Steuerterminen bezeichnen den letzten Tag der dreitätigen Zahlungsschonfrist. Die Zahlungsschonfrist gilt nicht bei Bareinzahlungen und Zahlung per Scheck. Die Veröffentlichung dieser Termine erfolgt nach sorgfältiger Prüfung, aber ohne Gewähr. Eine Haftung wird nicht übernommen.
* Die Beitragsnachweise müssen der Krankenkasse spätestens um null Uhr des fünftletzten Arbeitstages eines Monats vorliegen. Sie müssen diese also spätestens im Laufe des Vortages übermitteln, damit die Krankenkasse am fünftletzten Arbeitstag darüber verfügen kann.
(BdSt Deutschland e. V., STEUER-News 12/2024)
Sachbezugswerte 2025
Für die Sozialversicherung wird der Wert bestimmter Sachbezüge jährlich durch die Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) festgelegt. Der Bundesrat hat die 15. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung am 22. November 2024 gebilligt. Ab dem 1. Januar 2025 werden die Sachbezugswerte für Verpflegung sowie Unterkunft und Miete angepasst. Diese Anpassung basiert auf der Verbraucherpreisentwicklung von Juli 2023 bis Juni 2024. Der monatliche Sachbezugswert für Verpflegung steigt auf 333 Euro. Dies bedeutet im Detail, dass für ein Frühstück 2,30 Euro und für ein Mittag- oder Abendessen jeweils 4,40 Euro pro Kalendertag angesetzt werden. Der tägliche Gesamtwert für Verpflegung beläuft sich somit auf 11,10 Euro. Für Unterkunft oder Miete wird der monatliche Sachbezugswert auf 282 Euro festgesetzt, was einem Tageswert von 9,40 Euro entspricht. Allerdings kann der Wert für Unterkunft auch mit dem ortsüblichen Mietpreis bewertet werden, falls der Tabellenwert im Einzelfall als unangemessen erscheint.
(BdSt Deutschland e. V., STEUER-News 12/2024)
Wie steht es um unsere Sozialpolitik?
Immer wenn der Staat knapp bei Kasse ist, kommt aus Wirtschaft und Politik die Forderung beim Sozialen zu kürzen. Denn – so wird behauptet – der Sozialstaat sei viel zu teuer geworden. Das ist aber falsch.
Deutschland gibt im Vergleich mit anderen Industriestaaten weder besonders viel Geld für Soziales aus, noch sind die Ausgaben in den vergangenen Jahren übermäßig gewachsen.
Das zeigt eine Analyse des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK). Veröffentlicht von der Hans Böckler Stiftung.
Das Fazit: „Wer von einem ungebremst wachsenden Sozialstaat spricht oder davon, dass der Staat generell immer weiter aufgebläht werde, verbreitet eine Mär, die nicht durch Fakten gedeckt ist“ – so Sebastian Dullien, wissenschaftlicher Direktor des IMK.
Die Fakten!
Die Staats- oder Sozialausgaben erreichen „neue Rekorde“, so oftmals die Behauptung.
Wenn Preise und Einkommen steigen, sind immer neue „Rekorde“ bei Einnahmen und Ausgaben nur logisch. Wenn die Einkommen der Beschäftigten zulegen, müssen selbstredend auch die Rentenzahlungen steigen.
Bedeutender und aussagekräftiger sind andere Kennzahlen: Zum Beispiel das Wachstum der Sozialausgaben im Vergleich zur Wirtschaftsleistung, oder im Vergleich zu den Ausgaben in anderen, vergleichbaren Staaten.
Der Vergleich!
Im Vergleich mit anderen Industrieländern ist das Wachstum der öffentlichen Sozialausgaben in Deutschland seit Jahrzehnten unauffällig: Unter den OECD-Ländern liegt Deutschland weit hinten – mit einem Zuwachs von 26 Prozent in den letzten 20 Jahren bis 2022.
Weit vorne liegen Länder wie Irland, Polen oder Norwegen. Sogar die USA liegen vor Deutschland.
Deutschland tummelt sich im oberen Mittelfeld, keinesfalls an der Spitze.
Von einem unaufhörlich wachsenden Sozialstaat kann also nicht die Rede sein.
Viele Menschen in Deutschland müssen mit einer kleinen Rente auskommen. Bürgergeld deckt das Existenzminimum. Der Rahmen der Anspruchsberechtigung bedarf allerdings einer grundlegenden Prüfung.
Wenn der Staat mehr Geld braucht, sind andere Ideen gefragt: Zum Beispiel, wo und wie in anderen Bereichen gespart werden kann.
Quelle: Bericht „Die Mär vom aufgeblähten Sozialstaat“
Hans-Böckler-Stiftung (Ausg. 04/24)
Für die sächsischen Steuerzahler wird es teuer!
Der Sächsische Landtag leistet sich erstmals vier Stellvertreter des Präsidenten.
Am 1. Oktober wurde in der konstituierenden Sitzung des Sächsischen Landtags Alexander Dierks zum Präsidenten gewählt. Bisher gab es drei Vizepräsidenten. Nun gibt es im Parlament sechs Fraktionen. Theoretisch wären damit sechs Vizepräsidenten möglich gewesen. Durch eine Änderung der Geschäftsordnung ist der Weg frei für einen vierten Vize. Diesen besetzt die SPD, sie wäre ansonsten leer ausgegangen. Damit steigen die Kosten für den sächsischen Steuerzahler in der neuen Legislaturperiode wieder einmal erheblich.
Jeder Vize-Landtagspräsident erhält für die zusätzlichen Repräsentationsaufgaben das Anderthalbfache seiner Abgeordnetendiät.Hinzu kommen eine monatliche Kostenpauschale (Reisekosten/Büro bis 5.152,42 EUR), und eine Aufwandspauschale 8.356,58 EUR (Beschäftigung Mitarbeiter/Fahrer). Für den Steuerzahler eine kostspielige Angelegenheit, die deswegen auch politisch umstritten ist. Ob es Abstriche an dieser Ausstattung geben wird, sei noch dahingestellt. Für einen vierten Vizepräsidenten wird mit Kosten von ca. 970.000 EUR pro Legislaturperiode gerechnet. Selbst einzelne Abgeordnete unterschiedlicher Fraktionen sehen einen vierten Vizepräsidenten kritisch.
Der Gedanke der Selbstbeschränkung ist dem Parlament leider nicht gekommen.
AKTUELLER STEUERTIPP
Steuerendspurt nutzen
Steuerzahler, die ihre Steuerlast optimieren möchten, sollten die Zeit bis zum Jahresende dafür nutzen. Mit einer durchdachten Planung können Ausgaben noch in dieses Jahr vorgezogen oder bewusst ins neue Jahr verschoben werden. Kassensturz vor Jahresende: Überschlagen Sie Ihre Werbungs- und Gesundheitskosten und bündeln Sie diese Kosten möglichst in einem Jahr! Auch Handwerkerleistungen sind mit 20 Prozent der Aufwendungen bis zu max. 6.000 Euro (1.200 Euro pro Jahr) absetzbar. Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Rechnung, die nicht bar bezahlt wurde. Wer also in diesem Jahr bereits viele Baumaßnahmen durchführen ließ und den Abzugsbetrag dadurch bereits ausgeschöpft hat, sollte mit dem Handwerker vereinbaren, dass die nächste Rechnung erst im Jahr 2025 bezahlt wird. Denn die Steuererklärung lohnt sich, da 84,6 Prozent der Steuerzahler laut aktueller Statistik im Jahr 2020 eine Steuererstattung erhalten haben. Die durchschnittliche Erstattung liegt bei 1.063 Euro. Bis Jahresende können noch alle eine Steuererklärung aus dem Jahr 2020 abgeben, die nicht abgabepflichtig waren. Das lohnt sich! Vor allem wenn unterjährig der Job gewechselt oder nicht das ganze Jahr gearbeitet wurde. Übrigens Steuermythos: Wer einmal eine Steuererklärung abgibt, muss immer eine abgeben. Das stimmt nicht. Wer freiwillig abgeben kann, kann dies immer tun. Abgabepflichtig sind vor allem Steuerzahler, deren Einkommen nicht automatisch besteuert wird.
(BdSt Deutschland e. V., STEUER-News 11/2024)