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Verschwendung bestrafen

Haushaltsuntreue und Verschwendung gesetzlich reglementieren

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Reiner Holznagel
Präsident des BdSt

Reiner Holznagel

„Wer dem Staat Steuern schuldig bleibt, wird hart bestraft. Wer das Geld verschwendet, muss jedoch viel zu oft keine Konsequenzen tragen. Daher muss das Strafgesetzbuch um Regelungen zur Steuergeldverschwendung und Haushaltsuntreue ergänzt werden.“

Auch die fachliche Aufsicht muss besser werden. In den Kontrollgremien müssen erfahrene Experten sitzen, nicht Berufspolitiker. Am Ende müssen alle Entscheidungsträger, wie in der Wirtschaft, für ihre Entscheidungen haften. 

Gesetzesänderung

Der verschwenderische Umgang des Staates mit Steuergeldern wird alljährlich im Schwarzbuch des Bundes der Steuerzahler dokumentiert. Jedoch wird kaum ein Verantwortlicher für seine Fehlleistungen in die Pflicht genommen. Um Steuergeldverschwendung einzudämmen, müssen Gesetze verschärft werden. Daher setzen wir uns für eine konstruktive Änderung des Straf- und Haushaltsrechts ein.

Steuergeldverschwendung und Haushaltsuntreue müssen enden!

Stoppt Steuergeldverschwendung

Steuergeldverschwendung muss genauso unter Strafe gestellt werden wie Steuerhinterziehung.

Masterkatalog gefordert

Wir fordern einen Masterkatalog, der Strukturen, Prozesse und Kontrollmechanismen aufführt.

Schwachstellen erkennen

Wir fordern eine Übersicht föderaler Verknüpfungen, um künftig Schwachstellen rechtzeitig zu erkennen und Kosten zu vermeiden.

Experten einsetzen

Die Kontrollgremien von Großprojekten müssen mit erfahrenen Experten besetzt werden.

Regelmäßige Reports

Während der Projekte muss mehr Transparenz gewährleistet und die Parlamente regelmäßig unterrichtet werden.

Achtsamer Umgang

In Verwaltung und Behörden muss auf allen Ebenen ein Bewusstsein für den sorgsamen Umgang mit Steuergeldern geschaffen werden.

Anfangsverdacht melden

Rechnungsprüfungsbehörden müssen bereits bei einem Anfangsverdacht von Steuergeldverschwendung eine Mitteilungspflicht erhalten.

Steuergeldverschwendung und Haushaltsuntreue müssen enden!

Strafe
Kontrolle
Übersicht
Experten
Transparenz
Verantwortung
Achtsamkeit

Stoppt Steuergeldverschwendung

Steuergeldverschwendung muss genauso unter Strafe gestellt werden wie Steuerhinterziehung.

Masterkatalog gefordert

Wir fordern einen Masterkatalog, der Strukturen, Prozesse und Kontrollmechanismen aufführt.

Schwachstellen erkennen

Wir fordern eine Übersicht föderaler Verknüpfungen, um künftig Schwachstellen rechtzeitig zu erkennen und Kosten zu vermeiden.

Experten einsetzen

Die Kontrollgremien von Großprojekten müssen mit erfahrenen Experten besetzt werden.

Regelmäßige Reports

Während der Projekte muss mehr Transparenz gewährleistet und die Parlamente regelmäßig unterrichtet werden.

Achtsamer Umgang

In Verwaltung und Behörden muss auf allen Ebenen ein Bewusstsein für den sorgsamen Umgang mit Steuergeldern geschaffen werden.

Anfangsverdacht melden

Rechnungsprüfungsbehörden müssen bereits bei einem Anfangsverdacht von Steuergeldverschwendung eine Mitteilungspflicht erhalten.

Im Auftrag des Bundes der Steuerzahler e. V. hat Prof. Dr. Dr. Bernd Schünemann, Ordinarius für Straf- und Strafprozessrecht der Universität München, das Gutachten "Unverzichtbare Gesetzgebungsmaßnahmen zur Bekämpfung der Haushaltsuntreue und der Verschwendung öffentlicher Mittel" erstellt. Im Gespräch mit DER STEUERZAHLER geht Prof. Schünemann auf seine Intentionen und Kernaussagen ein.

Interview mit Prof. Dr. Dr. Bernd Schünemann

An welchen Punkten schlägt Ihr Gutachten eine Verschärfung der bisherigen strafrechtlichen Regelung vor?

Mein Gutachten setzt an der widersprüchlichen Entwicklung der letzten Jahrzehnte an, dass der Staat seine Finanzen auf der Einnahmenseite immer strenger und schärfer mit dem Mittel des Strafrechts geschützt hat, während auf der Ausgabenseite der strafrechtliche Schutz der Staatsfinanzen immer mehr zurückgefahren worden ist. Eine Bestrafung wegen Untreue oder Unterschlagung ist natürlich möglich, wenn der Beamte in die eigene Tasche wirtschaftet. Die bloße Steuergeldverschwendung wird aber nur noch in extremen Ausnahmefällen geahndet, obwohl in den Berichten der Rechnungshöfe und im Schwarzbuch des Steuerzahlerbundes jedes Jahr zahlreiche einschlägige Fälle dokumentiert werden. Das soll durch meine Reformvorschläge geändert werden, und zwar in einer abgewogenen Weise, sodass sich auch kein Beamter beschweren kann, dass vom Strafrecht zu rabiat und rücksichtslos Gebrauch gemacht werde.

Was würde die Umsetzung Ihrer Vorschläge für die Beamten und Angestellten des Öffentlichen Dienstes bedeuten?

Ich schlage die Einführung eines besonderen Straftatbestandes der Haushaltsuntreue vor, der dann eingreifen würde, wenn der Beamte bei der Verausgabung öffentlicher Mittel vorsätzlich besonders wichtige Vorschriften des Haushaltsrechts (die einzeln aufgeführt werden) verletzt oder wenn er weiß, dass zwischen den von ihm getätigten Ausgaben und dem dadurch erreichten Nutzen oder der Leistungsfähigkeit der die Mittel verwaltenden Stelle ein auffälliges Missverhältnis besteht (beispielsweise wenn eine kleine Gemeinde ein verschwenderisch eingerichtetes Verwaltungsgebäude oder ein für ihre Bedürfnisse bei weitem zu großes Schwimmbad baut). Weil der Beamte nur bei vorsätzlichem Handeln bestraft wird und er sich außerdem nach meinem Vorschlag durch vorherige Meldung bei der Rechnungsprüfungsstelle rückversichern kann, gibt es für die sonst gerne beschworene Besorgnis, man würde die Entschlussfähigkeit der Beamten lähmen, bei meinem Vorschlag keinen triftigen Anhaltspunkt.

Zusätzlich schlage ich vor, die entgegen dem Haushaltsrecht unterlassene Ausschreibung eines öffentlichen Auftrags als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße zu ahnden; und ferner, den Rechnungsprüfungsinstanzen (etwa dem Rechnungshof) eine Anzeigepflicht aufzuerlegen, wenn er auf den Verdacht einer entsprechenden Straftat oder Ordnungswidrigkeit stößt.

Welche Art von Steuergeldverschwendung könnte damit verhindert oder bestraft werden?

Bei einer Verwirklichung meiner Vorschläge würde erreicht werden, dass Beamte die für sie geltenden haushaltsrechtlichen Vorschriften genauso beachten müssen wie jeder Bürger die ihn betreffenden Gesetze bis hin zu den Regeln des Straßenverkehrs, für deren Verletzung der Bürger unnachsichtig zur Verantwortung gezogen wird, während die Verschwendung von Steuergeldern heutzutage in den meisten Fällen nur Rügen im Rechnungshofbericht u. ä., aber keine persönlichen Konsequenzen nach sich ziehen. So wird die von mir vorgeschlagene Formel, dass die Geldausgabe nicht außer Verhältnis zu dem dadurch erreichten geringen Nutzen stehen darf, in ähnlicher Weise schon heute zur Bestrafung des Bürgers bei Mietwucher angewendet. Es wird durch meinen Vorschlag also nur eine Gleichbehandlung zwischen dem Bürger und dem Beamten hergestellt. Und wenn danach zukünftig ein Beamter wegen Haushaltsuntreue verfolgt wird, wenn er Geld für im Haushaltsplan überhaupt nicht oder nicht mehr vorgesehene Zwecke ausgibt, so geschieht das wegen der Anmaßung einer Verfügungsmacht über fremdes Vermögen, für die auch jeder Bürger zur Verantwortung gezogen werden würde. Die gegenwärtige Ungleichbehandlung zwischen Bürgern und Beamten ist der eigentliche Skandal, und dem soll durch meine Vorschläge abgeholfen werden.