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Doppelte Haushaltsführung: Kann auch bei Wegzug aus Ort der ersten Tätigkeitsstätte vorliegen

14.06.2024

Das Finanzgericht (FG) Köln hat festgestellt, dass eine beruflich begründete doppelte Haushaltsführung auch dann vorliegen kann, wenn der bisherige Hausstand aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt und in der beibehaltenen Wohnung ein Zweithaushalt begründet wird. Hierauf weist der Bund der Steuerzahler (BdSt) Rheinland-Pfalz hin.

Es müsse sich jedoch aus den Umständen ein Wechsel des Hauptwohnsitzes und ein neuer Lebensmittelpunkt ableiten lassen. In der vorliegenden Konstellation habe sich der Steuerzahler mit seiner Familie weiterhin zu oft am alten Hauptwohnsitz aufgehalten, der an sich den Zweitwohnsitz darstellen sollte. Die Annahme eines Lebensmittelpunktes am anderen Ort als neuer Hauptwohnsitz sei nicht gerechtfertigt, so der BdSt, wenn der Steuerzahler dort weder am Gemeindeleben teilnimmt noch eine Tageszeitung bezieht noch in irgendeiner Form ersichtlich ist, welche sozialen Kontakte der Steuerzahler, seine Ehefrau und seine Kinder in dem betreffenden Ort oder dessen Umgebung pflegen.

Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz, PM vom 14.06.2024 zu Finanzgericht Köln, Urteil vom 22.06.2023, 11 K 3123/18

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