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Steuertipp: Handel mit Domains und Markennamen ist eine Gewerbe

09.12.2021

Ein Mann, der Internetdomains und Markenrechte verwertet, ist gewerblich tätig und kann die dadurch erzielten Verluste einkommensteuerlich berücksichtigen. Hier ließ der Gewerbetreibende Markenrechte auf Vorrat gegen Zahlung einer Gebühr auf seinen Namen eintragen, die potentielle Interessenten kaufen sollten. Er entwickelte auch neue Markennamen, ließ diese schützen und erwarb in einigen Fällen auch die dazu passende Internetdomain. Auch diese Rechte bot er zum Verkauf an. Da Markenrechte - im Allgemeinen - nach zehn Jahren erlöschen, wenn sie nicht kostenpflichtig verlängert werden, entschloss er sich, sie auslaufen zu lassen. Er gab in der Einkommensteuererklärung Verluste aus seiner Tätigkeit an. Diese wollte das Finanzamt nicht anerkennen - musste es aber. Sie seien zu berücksichtigen, „da es sich bei der Tätigkeit um eine gewerbliche Tätigkeit (…) nach dem Einkommensteuergesetz gehandelt hatte". Denn der Mann hatte seine Tätigkeit selbstständig und nachhaltig ausgeübt, sich am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr beteiligt und mit Gewinnerzielungsabsicht gehandelt. (FG Münster, 13 K 3818/18) - vom 15.09.2021

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