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Steuertipp: Ein Sprecher ist ein Künstler - und kein Gewerbetreibender

25.01.2023

Wirkt ein Journalist als Sprecher bei Fernsehsendungen und -dokumentationen einschließlich der damit verbundenen Textbearbeitung sowie in geringem Umfang das Sprechen kürzerer Werbetexte mit, so ist das insgesamt als künstlerische und damit freiberufliche Tätigkeit anzusehen. Er darf vom Finanzamt nicht als Gewerbetreibender mit Gewerbesteuer „belastet“ werden. Außerdem „genießen“ Künstler Erleichterungen bei der Buchhaltung. (FG Köln, 2 K 553/18) – vom 27.04.2022

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