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Steuertipp: Dienstbezüge eines US-Soldaten sind frei
In Deutschland stationierte US-Soldaten müssen ihre Dienstbezüge nicht in der Bundesrepublik versteuern. In dem konkreten Fall vor dem Finanzgericht Rheinland-Pfalz ging es um einen in der Bundesrepublik stationierten US-Amerikaner, der mit einer Deutschen verheiratet ist. Das Finanzamt argumentierte, dass der Mann als „Reservist“ seinen Wohnsitz in Deutschland habe und nicht die Absicht besitze, nach Dienstende in die USA zurückzukehren. Das Finanzgericht befand dagegen, dass Nato-Soldaten auf Grundlage des Nato-Truppenstatuts in Deutschland von jeder Steuer auf Dienstbezüge befreit seien. Dass der Soldat „nur“ Reservist sei, spiele keine Rolle, da das Nato-Truppenstatut keine Einschränkung mache. Auch die Ehe mit einer Deutschen sei unerheblich. (FG Niedersachsen, 3 K 1372/20) - vom 27.09.2022