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Rechtstipp: Verdienstausfall - Fleischkonzern kann bei eigener Schließung keine Erstattung durchsetzen

30.03.2023

Ein Fleischkonzern hat keinen Anspruch auf Erstattung einer einem Arbeitnehmer gezahlten Verdienstausfallentschädigung, die nach einem erheblichen Ausbruch des Corona-Virus (im Jahr 2020) in dem Betrieb und der damit verbundenen vorübergehenden Schließung gezahlt worden war. Einen solchen Anspruch (hier geltend gemacht gegen das Land Nordrhein-Westfalen, das die Schließung angeordnet hatte) gebe das Infektionsschutzgesetz auch dann nicht her, wenn der Arbeitnehmer selbst an Corona erkrankte und „in Absonderung“ musste. Weil der Betrieb geschlossen wurde, hätte der Mann ohnehin nicht arbeiten können. (Hier ging es um Lohn in Höhe von knapp 730 € plus Sozialabgaben in Höhe von rund 460 €.) (VwG Minden, 16 K 1086/21)

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