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Rechtstipp: Unfallversicherung - Nach Wiederaufnahme des Heimwegs besteht Schutz

10.08.2022

Ein Zugbegleiter, der auf dem Heimweg von seiner Arbeit - wie üblich - die Straßenbahn gewählt hat, die er an diesem Tag jedoch zwischendurch verließ, um zu Fuß bei seiner Hausärztin ein Rezept abzuholen, ist auf der Unterbrechung des Heimweges nicht unfallversichert. Nimmt er den Weg dann aber „in die richtige Richtung“ - wenn auch zunächst zu Fuß - wieder auf, so erleidet er einen Arbeitsunfall in Form eines Wegeunfalls, wenn er auf dem Fußweg zur Straßenbahn von einem Auto erfasst und so schwer verletzt wird, dass er später stirbt. Der hinterbliebene Lebenspartner kann Rentenansprüche gegen die Unfallversicherung geltend machen. (BSG, B 2 U 16/20 R)

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