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Rechtstipp: Schadenersatz - Kontrolliert der Discobetreiber nicht ausreichend, kann es teuer werden

19.05.2022

Ein Diskotheken-Betreiber hat dafür zu sorgen, dass die Tanzfläche möglichst frei von Gefahren ist. Das gelte insbesondere dann, wenn er es erlaubt, dass die Gäste Getränke mit auf die Fläche nehmen dürfen. Es reicht nicht aus, wenn sich eine Kontrollperson von einer Bühne aus einen allgemeinen Überblick über die Tanzfläche schafft. Der Bereich müsse regelmäßig abgegangen werden, wobei auf Getränke-Pfützen und Scherben auf dem Boden zu achten ist. Unterlässt der Disco-Betreiber solche Kontrollgänge, so muss er einer gesetzlichen Krankenversicherung Schadenersatz leisten, die die Kosten für die Behandlung einer Versicherten übernommen hat, die in der Disco auf einer Getränke-Lache ausgerutscht war und sich mehrere Knochen gebrochen hat. (Hier ging es um mehr als 37.000 €.) (OLG Karlsruhe, 7 U 125/21)

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