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Rechtstipp: Reiserecht - Wer zu Unrecht nicht an Bord gelassen wird, der erhält Schadenersatz

08.12.2021

Bucht ein 81-jähriger Mann für seine Begleitung und für sich eine Kreuzfahrt von Singapur nach Barcelona, und erkrankt er während der Reise auf der malaysischen Insel Penang an der Lungenerkrankung „COPD“, so darf der Schiffsarzt ihm nicht die Weiterreise untersagen, wenn der Passagier nach vier Tagen im Krankenhaus als "Genesener“ entlassen wird und wieder an Bord will. (Er war zusammen mit seiner Begleiterin dem Kreuzfahrtschiff nach Mumbai nachgeflogen, um die Reise fortzusetzen.) Der Arzt an Bord verweigerte den Zustieg mit der Begründung, dass es inzwischen einen Influenzafall auf dem Schiff gebe und die Mitfahrt deswegen für den Senior zu gefährlich geworden sei. Der Mann flog nach Hause - und verlangte später jedoch Schadenersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit. Er bekam Recht. Das Landgericht Koblenz sprach ihm insgesamt 1.275 Euro für sich und seine Begleitung zu. Denn die Gefahr einer Ansteckung mit der an Bord ausgebrochenen Influenza war nicht größer als bei anderen Passagieren – zumal der Senior eine Grippeschutzimpfung hatte. Die falsche Einschätzung des Schiffsarztes gehe zu Lasten des Reiseveranstalters. (AZ: 13 S 13/19)

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