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Rechtstipp: Reiserecht - Straßenkreuzung statt Wasserblick bringt 20 Prozent Minderung

31.01.2023

Wird eine Ferienwohnung in Brandenburg an der Havel im Internet mit einem „Wasserblick“ beworben, und stellt sich vor Ort heraus, dass die Ferienwohnung unmittelbar an einer stark befahrenen Straßenkreuzung liegt, so hat ein Ehepaar, das die Wohnung angemietet hat, Anspruch auf Reisepreisminderung. Das gelte jedenfalls dann, wenn dort eine „erhebliche Lärm- und Abgasbelästigung“ durch den Straßenverkehr besteht. Das Amtsgericht Brandenburg an der Havel sprach den Eheleuten eine Minderung in Höhe von 20 Prozent zu. Zwar sei bei einer Ferienwohnung in Innenstädten ein gewisses Maß an Lärmbelästigung hinzunehmen. Hat der Gesamteindruck des Internetangebots (wo nur Fotos mit Blick auf die Havel zu sehen waren) aber suggeriert, dass die Ferienwohnung an der Havel in der Natur liege, so sei die Preisminderung gerechtfertigt. (AmG Brandenburg an der Havel, 31 C 233/21)

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