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Rechtstipp: Reiseabbruchversicherung - Bei einem Sturz am zweiten Tag ist der Urlaub hinüber

30.12.2025

Wird eine Frau imSkiurlaub verletzt und noch vor Ort operiert, reist sie im Anschluss mit ihremEhemann und ihrer Tochter ab, so gilt für die Ermittlung des Anspruchs aus derReiseabbruchversicherung der Tag des Unfalls - und nicht wie von der Versicherungbehauptet, der Tag der Abreise. Stürzt die Frau bereits am zweiten Tag des(7-tägigen) Urlaubs, so ist für die ganze Familie der Urlaub »gelaufen« und dieReisekosten voll zu erstatten (mit Ausnahme der Skipässe und einen Teil derHotelkosten für die Tochter). Es sei der Familie nicht zumutbar, dass der Mannden Urlaub mit der Tochter »ganz normal« verbringt. Es gibt einen rechtlichenWert einer Ehe, die »eine Solidargemeinschaft ist, die sich gerade in Zeitenvon Hilfe- und Zuwendungsbedarf zeigt«. (AmG München, 132 C 23372/24) - vom24.02.2024

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