Steuertipp: Kindergeld für Enkel nur bei Zusammenleben mit den Großeltern
Rechtstipp: Krankenversicherung - Teilrente bringt keine kostenlose Familienversicherung
Rechtstipp: Markenrecht - Eine Firma kann Großbuchstaben für das Handelsregister verlangen
Wird der Firmennameeiner GmbH - entgegen der von ihrer verwendeten Form in Versalien - insHandelsregister mit einem Großbuchstaben am Anfang und nachfolgendenKleinbuchstaben eingetragen, so kann der Gesellschafter eine Änderung beimRegistergericht durchsetzen. Das kann nicht argumentieren, derGroß-/Kleinschreibung komme keine Kennzeichnungskraft zu. Zwar habe die bloßebesondere Schreibweise/grafische Gestaltung grundsätzlich keinenamensrechtliche und damit auch keine firmenrechtliche Relevanz. Hat daRegistergericht jedoch bei der Entscheidung nicht alle maßgeblichen Umständeberücksichtigt (etwa die Tatsache, dass Handelsregisterdaten von Banken-, KYC-und ERP-Plattformsystemen automatisiert übernommen werden und eine einmalverlautbarte Schreibweise in Drittsystemen unverändert fortgeschrieben wird),so muss der Eintrag geändert werden. (OLG Frankfurt am Main, 20 W 194/25) - vom31.10.2025