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Rechtstipp: Kündigung - Auch in Elternzeit kann es Änderungen geben

09.08.2022

Auch wenn eine Arbeitnehmerin während ihrer Elternzeit einen erhöhten Kündigungsschutz genießt, hat der Arbeitgeber das Recht, in dieser Zeit eine Änderungskündigung auszusprechen, wenn der Arbeitsplatz der Frau weggefallen ist. Nimmt die Frau die Änderungskündigung nicht an, so ist das Arbeitsverhältnis beendet. In dem konkreten Fall hatte der Arbeitgeber die Zustimmung des Integrationsamtes eingeholt und der Frau gleichzeitig die Beschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz zu geänderten Bedingungen angeboten. Das Beschäftigungsangebot entsprach den Bedingungen, die die Frau vor der Zuweisung des weggefallenen Arbeitsplatzes hatte. Hat der Arbeitgeber „unternehmerisch zulässig“ gehandelt, so sei in der Änderungskündigung eine legitime Maßnahme zu sehen. (LAG Berlin-Brandenburg, 16 Sa 1750/21)

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