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Rechtstipp: Fahrradunfall - Wer plötzlich nach links ausschwenkt, zahlt 50 Prozent des Schadens

03.12.2021

Überholt ein Fahrradfahrer einen anderen - sehr langsam und unsicher fahrenden - Radler auf einem Fahrradweg, so muss der Überholte 50 Prozent des Schadens begleichen, der dadurch entsteht, dass er in dem Moment des Überholvorgangs plötzlich nach links ausschwenkt und es zur Kollision der beiden kommt. Verletzt sich der Überholende an der Schulter und erleidet er einen materiellen Schaden (an Rad und Kleidung), so muss ihm die Hälfte davon ersetzt werden. Auch ein Schmerzensgeld sprach das Oberlandesgericht Oldenburg zu (hier in Höhe von 3.500 €). Dem Überholenden dürfe nicht vorgehalten werden, dass er den üblicherweise erforderlichen Sicherheitsabstand (von 1,5 bis 2 Metern) nicht eingehalten habe. Denn das würde bedeuten, dass Fahrradfahrer sich im Stadtgebiet faktisch nicht überholen dürften. Es komme auf die Umstände des Einzelfalls an. (OLG Oldenburg, 2 U 121/21)

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