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Rechtstipp: Bankrecht - Verlustmeldung der Karte nach 30 Minuten kann zu spät sein

09.12.2021

Meldet eine Bankkundin ihrem Geldinstitut den Verlust ihrer Debitkarte erst eine halbe Stunde, nachdem sie bemerkt hatte, dass die Karte abhandengekommen war, so hat sie keinen Anspruch auf Schadenersatz gegen die Bank. Werden in dieser Zeit zweimal 500 Euro abgehoben, und ergeben die so genannten Transaktionsprotokolle, dass mit Originalkarte und PIN abgehoben worden ist, so liegt ein „Obliegenheitsverstoß“ der Kundin nahe. Es sei anzunehmen, dass sie - entgegen ihrer Sorgfaltspflicht - Karte und PIN nicht getrennt voneinander aufbewahrt hat. Auch habe sie den Verlust zu spät gemeldet. (AmG Frankfurt am Main, 32 C 6169/20 (88))

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