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Rechtstipp: Arbeitsrecht - Branchenspezifisch geht's auch länger als 18 Monate "auf Zeit"
Unternehmen dürfen Zeitarbeiter auch über die gesetzliche Vorgabe von 18 Monaten hinaus einsetzen. Eine solche Regelung dürfen Tarifvertragsparteien innerhalb der Branche treffen. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz gebe das her. In dem konkreten Fall ging es um einen Zeitarbeiter, der über einen Zeitraum von mehreren Jahren bei einem Autohersteller (hier: Mercedes-Benz) eingesetzt war und der der Meinung war, wegen Überschreitens der gesetzlichen Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten sei zwischen ihm und dem Unternehmen ein Arbeitsverhältnis zustande gekommen - vergeblich. Nutzen Branchen die vom Gesetzgeber ermöglichte „Regelungsermächtigung“, so ist das nicht zu beanstanden. Auch die gesondert vereinbarte Höchstüberlassungsdauer von 48 Monaten sei ihm Rahmen. (BAG, 4 AZR 83/21)