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Artikeldienst 2/2022

Bund der Steuerzahler Bayern e. V. / Steuertipps 27.01.2022

Rentner: Wer Steuern zahlen muss!

Auch Senioren können Ausgaben absetzen

Die diesjährige Rentenerhöhung ist beschlossene Sache: Zum 1. Juli 2022 steigen die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Um wie viel die Renten genau steigen, wird erst im Frühjahr 2022 feststehen. Das Plus beträgt vermutlich 4,4 Prozent im Westen. Erfreulich auf der einen Seite – ärgerlich auf der anderen Seite. Denn immer mehr Rentner rutschen dadurch in die Steuerpflicht und sind gehalten, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.

Dabei gilt: Je später die Rente beginnt, desto höher ist der steuerpflichtige Anteil der Rente. Während Senioren, die seit dem Jahr 2005 oder früher eine gesetzliche Rente bekommen, noch 50 Prozent der ersten Rente steuerfrei erhielten, gibt es für Senioren, die im Jahr 2022 in Rente gehen, nur noch einen steuerfreien Anteil von 18 Prozent. Der steuerfreie Teil der Rente wird für jeden Rentnerjahrgang auf Dauer festgeschrieben. Rentenerhöhungen sind daher zu 100 Prozent steuerpflichtig. In konkreten Zahlen heißt dies, dass ledige Senioren, die keine weiteren Einnahmen haben, in diesem Jahr rund 18.000 Euro steuerfrei erhalten können. Vorausgesetzt, die Rente begann 2005 oder früher. Wer beispielsweise erst 2021 in Rente ging, kann 2022 immerhin noch rund 14.000 Euro steuerfrei vereinnahmen, rechnet der Bund der Steuerzahler vor.

Wer diese Beträge überschreitet oder noch weitere Einnahmen hat, zum Beispiel aus einer Betriebsrente oder aus Vermietung und Verpachtung, sollte sich mit dem Thema Steuererklärung befassen. Wie hoch die Steuerlast tatsächlich ausfällt, hängt vom Einzelfall ab. Denn auch Senioren können Ausgaben steuermindernd absetzen, beispielsweise Kosten für Zahnersatz oder eine neue Brille. Auch wer einen Handwerker, Hausmeister oder eine Haushaltshilfe beschäftigt, kann diese Ausgaben in der Einkommensteuererklärung angeben und so seine Steuern senken.

In seiner Broschüre „Steuererklärung für Senioren“ zeigt der Bund der Steuerzahler auf, wer eine Erklärung abgeben muss, worauf zu achten ist und welche Ausgaben berücksichtigt werden können. Die Borschüre kann kostenfrei bestellt werden unter der Hotline 089 126008-98 unter Angabe des Stichworts Steuererklärung für Senioren und der Zustellanschrift.

Verantwortlich: Klaus Grieshaber

München, 27.01.2022

PDF-Version: Hier klicken

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Pressesprecher und Chefredakteur

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