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Wiederaufbauhilfe: Antrags- und Bewilligungsfrist wird verlängert

01.12.2022

Die Antrags- und die Bewilligungsfrist für die Hochwasserhilfe 2021 wird um jeweils drei Jahre bis Juni 2026 verlängert. Dies hat das Bundesfinanzministerium (BMF) entschieden.

Damit reagiert das Ministerium eigenen Angaben zufolge auf die Notlage in den Regionen. 2021 habe die Bundesregierung bereits gemeinsam mit den Ländern das Sondervermögen "Aufbauhilfe 2021" mit einem Finanzvolumen von bis zu 30 Milliarden Euro für die Betroffenen geschaffen. Mit der nunmehr beschlossenen Fristverlängerung werde der zeitliche Rahmen für die Erfassung der Schäden durch die Kommunen, die Bürger und die Unternehmen erheblich erweitert.

Die betroffenen Länder fordert die Regierung auf, für die Umsetzung ihre Antragsverfahren entsprechend anzupassen und die Verwaltungskapazitäten zu erhöhen, sodass die gemeinsam beschlossenen Finanzhilfen zeitnah bei den Betroffenen ankommen können.

Nach der getroffenen Entscheidung sei nun die Verwaltungsvereinbarung zur "Aufbauhilfe 2021" gemeinsam mit den vier betroffenen Ländern zu ändern, fährt das BMF fort. Zudem sei eine Änderung der Aufbauhilfeverordnung zur "Aufbauhilfe 2021" erforderlich, welcher der Bundesrat zustimmen müsse.

Bundesfinanzministerium, PM vom 30.11.2022

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