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Vorstände: EU-Parlament nimmt Regeln für mehr Gleichstellung an

24.11.2022

Am 22.11.2022 hat das Europäische Parlament die Richtlinie über Frauen in Aufsichtsräten angenommen – zehn Jahre nach der erstmaligen Vorlage des Vorschlags. Mit der Richtlinie will man transparente Einstellungsverfahren in Unternehmen erreichen. Bis Ende Juni 2026 sollen mindestens 40 Prozent der Posten nicht geschäftsführender Direktoren beziehungsweise 33 Prozent aller Unternehmensleitungsposten vom unterrepräsentierten Geschlecht besetzt werden, teilt das Parlament mit.

In den neuen Vorschriften heiße es, das Hauptkriterium bei den Auswahlverfahren, die transparent sein sollten, müsse auch künftig die Leistung sein. Börsennotierte Unternehmen müssten den zuständigen Behörden einmal jährlich Informationen über die Vertretung von Frauen und Männern in ihren Leitungsorganen vorlegen. Wenn sie die gesetzten Ziele nicht erreicht haben, müssten sie mitteilen, wie sie diese erreichen wollen. Diese Informationen würden auf der Website des Unternehmens in leicht zugänglicher Form veröffentlicht.

Für kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten gelte die Richtlinie nicht.

Für Unternehmen, in denen es keine offenen und transparenten Einstellungsverfahren gibt, müssten die Mitgliedstaaten wirksame, abschreckende und verhältnismäßige Sanktionen (zum Beispiel Geldbußen) vorsehen, fährt das Parlament fort. Wenn der von dem jeweiligen Unternehmen gewählte Vorstand gegen die Grundsätze der Richtlinie verstößt, könne er von einem Gericht für nichtig erklärt werden.

Nachdem Parlament und Rat die Einigung nun formell gebilligt haben, trete die Richtlinie 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssten die Vorschriften innerhalb von zwei Jahren umsetzen.

Europäisches Parlament, PM vom 22.11.2022

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