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Umsatzsteuer auf Gas: Soll befristet gesenkt werden

22.09.2022

Die Umsatzsteuer auf die Lieferung von Gas soll zeitlich befristet von derzeit 19 Prozent auf sieben Prozent abgesenkt werden. Dies sieht ein von den Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gemeinsam eingebrachter Gesetzentwurf (BT-Drs. 20/3530) vor. Die Senkung der Umsatzsteuer ist im Zeitraum vom 01.10.2022 bis zum 31.03.2024 vorgesehen.

Wie die Fraktionen in dem Entwurf eines Gesetzes zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen im Erdgasnetz schreiben, entspricht der Zeitraum der Absenkung der Umsatzsteuer vom 01.10.2022 bis zum 31.03.2024 dem Zeitraum, in dem auch die Gasbeschaffungsumlage erhoben wird. Damit den Kunden keine zusätzlichen Belastungen aus der obligatorischen Erhebung der Umsatzsteuer auf die Gasbeschaffungsumlage entstehen, soll jetzt die Umsatzsteuer auf den Gasbezug insgesamt gesenkt werden. Denn die steigenden Energiepreise seien bereits jetzt eine große Belastung für viele Bürger. Die Bestrebungen, Deutschland schnellstmöglich unabhängig von russischem Erdgas zu machen, könnten diese Entwicklung verstärken. Auch die Umlage zur Finanzierung der Ersatzbeschaffungskosten der von ausbleibenden russischen Lieferungen betroffenen Gasimporteure werde weitere Preisanstiege nach sich ziehen.

Von den Unternehmen erwarten die Koalitionsfraktionen, dass sie die Senkung der Umsatzsteuer in vollem Umfang an die Verbraucher weitergegeben werden. Die Mindereinnahmen durch die Umsatzsteuersenkung werden bis 2024 auf insgesamt 11,265 Milliarden Euro veranschlagt.

Deutscher Bundestag, PM vom 21.09.2022

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