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Technischer Richtlinien: Wurden überarbeitet

05.01.2024

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat die technischen Anforderungen an die technische Sicherheitseinrichtung und die einheitliche digitale Schnittstelle des elektronischen Aufzeichnungssystems vorzugeben. Es hat folgende Technische Richtlinien überarbeitet.

  • Technische Richtlinie BSI TR-03153-1: Technische Sicherheitseinrichtung für elektronische Aufzeichnungssysteme, Teil 1: Anforderungen an die Technische Sicherheitseinrichtung Version 1.1.1

  • Technische Richtlinie BSI TR-03153-1 Anhang A: Technische Sicherheitseinrichtung für elektronische Aufzeichnungssysteme, Teil 1: Anforderungen an die Technische Sicherheitseinrichtung, Anhang A – Zertifizierungsanforderungen Version 1.1.1

  • Technische Richtlinie BSI TR-03153-1-TS: Technische Sicherheitseinrichtung für elektronische Aufzeichnungssysteme, Teil 1: Anforderungen an die Technische Sicherheitseinrichtung Testspezifikation (TS) Version 1.1.0

  • Technische Richtlinie BSI TR-03153-1 Anhang A – TS: Technische Sicherheitseinrichtung für elektronische Aufzeichnungssysteme, Teil 1: Anforderungen an die Technische Sicherheitseinrichtung, Anhang A - TS – Prüfung der Zertifizierungsanforderungen Version 1.1.0

Die überarbeiteten Technischen Richtlinien sind auf der Internetseite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik veröffentlicht und können dort aufgerufen werden.

Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 29.12.2023, IV D 2 - S 0316-a/19/10012 :005

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