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Steuerfalle: Finanzamt beendet Briefservice
Viele Steuerzahler müssen sich umstellen: Die bayerischeFinanzverwaltung erinnert ab sofort nicht mehr an fällige Einkommensteuer- oderKörperschaftsteuer-Vorauszahlungen. Wer Vorauszahlungen zu leisten hat, mussnun selbst die Verantwortung dafür übernehmen. "Wer seine Terminevergisst, riskiert Säumniszuschläge", erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern.Viele habe es erstmals zum Zahlungstermin 10. März erwischt.
Bayern hatte als letztes Bundesland bisher diesen Servicenoch angeboten: Vor jedem Fälligkeitstermin im Quartal verschickten dieFinanzämter ein Schreiben, das auf die anstehende Steuer-Vorauszahlung hinwies.Im Februar habe jetzt aber die bayerische Finanzverwaltung den Postversanddieser Erinnerungsschreiben eingestellt, so die Lohnsteuerhilfe.
Steuerpflichtige müssten ihre Termine jetzt selbst im Blickbehalten und rechtzeitig überweisen. Auch die den Schreiben beiliegendenÜberweisungsträger aus Papier würden damit nicht mehr bereitgestellt.
Um die Zahlungstermine nicht zu verpassen, bieten sich lautLohnsteuerhilfe automatisierte Lösungen für Steuerzahler an. Eine Möglichkeitsei das SEPA-Lastschriftverfahren, bei dem das Finanzamt die fälligen Beträgeautomatisch vom Konto einzieht. Alternativ könne ein Dauerauftrag bei der Bankeingerichtet werden. Damit sei die Pünktlichkeit der Zahlungen sichergestellt.Wer weiterhin überweisen möchte, sollte sich die vierteljährlichen Termineunbedingt im Kalender notieren.
Wer die Zahlung vergisst oder zu spät überweist, müsse mitzusätzlichen Kosten rechnen. Denn das Geld müsse spätestens am Fälligkeitstagauf dem Konto des Finanzamts eingegangen sein. Das Gesetz räume lediglich einekurze Zahlungsschonfrist von drei Tagen ein. Danach würden Säumniszuschlägeerhoben. Diese betragen laut Lohnsteuerhilfe für jeden angefangenen Monat derSäumnis ein Prozent des rückständigen Steuerbetrags, der auf volle 50 Euroabgerundet wird.
Das Finanzamt setze Vorauszahlungen dann fest, wenn sich ausdem Steuerbescheid eine Nachzahlung von mehr als 400 Euro ergibt und mindestens100 Euro pro Quartal angefallen sind. Die Vorauszahlungen dienten als Abschlagauf die voraussichtliche Steuer und sollten verhindern, dass am Jahresende einehohe Nachzahlung entsteht.
Betroffen seien vor allem Selbstständige, Freiberufler undGewerbetreibende. Aber auch Angestellte mit hohen Nebeneinkünften,beispielsweise aus Vermietung oder Kapitalanlagen, Bezieher von steuerfreienErsatzleistungen, teilweise Ehepaare mit der Steuerklassenkombination 3 und 5sowie Rentner mit wiederkehrenden Nachzahlungen könnten zuEinkommensteuer-Vorauszahlungen verpflichtet werden.
Die Vorauszahlungen würden einmal pro Quartal fällig. Diegesetzlichen Zahlungstermine seien der 10. März, der 10. Juni, der 10.September und der 10. Dezember. Fällt ein Termin auf ein Wochenende oder einenFeiertag, verschiebe sich die Frist auf den nächsten Werktag.
Lohnsteuerhilfe Bayern, PM vom 24.03.2026