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Steuerabzugsverfahren: Einführung neuen IT-Fachverfahrens ab Ende Februar 2024

04.01.2024

Derzeit wird für das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ein neues Fachverfahren entwickelt, das nach Angaben des Amtes zu einigen Änderungen führt. Das BZSt hat die wichtigsten Änderungen im Überblick im Bereich Abzugsteuern nach § 50a Einkommensteuergesetz (EStG) veröffentlicht.

Sobald der Termin für den Start feststeht, würden entsprechende Informationsschreiben an die Steuerpflichtigen, die bis zu diesem Zeitpunkt eine Steuernummer für den Steuerabzug nach § 50a EStG beim BZSt haben, versendet. Derzeit ist laut BZSt geplant, das Verfahren Ende Februar 2024 produktiv zu setzen.

Bundeszentralamt für Steuern PM vom 20.12.2023

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