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Rubensgemälde beschädigt: Klimaaktivisten zu Geldstrafen verurteilt
Das Amtsgericht (AG) München hat drei Klimaaktivisten wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung an einem Rubensgemälde zu Geldstrafen in Höhe von jeweils 160 Tagessätzen verurteilt.
Einer der Angeklagten hatte sich mit seinen Fingern, ein weiterer Angeklagter mit seiner Hand mit Sekundenkleber an den Rahmen des Gemäldes "Der Bethlehemitische Kindermord" des Künstlers Peter Paul Rubens in der Alten Pinakothek in München geklebt und diesen hierdurch beschädigt. Der Tatbeitrag des dritten Angeklagten bestand darin, die Tat zu filmen und entsprechend dem gemeinsamen Tatplan zu veröffentlichen.
Die Tagessatzhöhe setzte das AG München entsprechend der Einkommensverhältnisse der Angeklagten jeweils in niedriger zweistelliger Höhe fest.
Die Staatsanwaltschaft hatte die Verurteilung zu Freiheitsstrafen von jeweils sechs Monaten ohne Bewährung beantragt, die Verteidigung jeweils Freispruch.
Gegen das Urteil besteht das Rechtsmittel der Berufung zum Landgericht München I oder der Sprungrevision zum Bayerischen Obersten Landesgericht.
Amtsgericht München, Urteil vom 22.05.2023, nicht rechtskräftig