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Restaurants: Dauerhaft ermäßigter Umsatzsteuersatz im Gespräch

17.03.2023

Die Unionsfraktion im Bundestag fordert, den Verzehr von Speisen in Restaurants dauerhaft mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent zu besteuern. Hiermit hat sich der Bundestag am 16.03.2023 befasst und den entsprechenden Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion "zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes" (BT-Drs. 20/5810) an die Ausschüsse überwiesen. Bei den weiteren Beratungen soll der Finanzausschuss des Bundestages die Federführung übernehmen.

Die CDU/CSU-Fraktion verweist darauf, dass die Senkung des Umsatzsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken von 19 Prozent auf den ermäßigten Satz von sieben Prozent zum 01.07.2020 vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie eingeführt und mehrfach verlängert worden sei – zuletzt bis Ende 2023. Nach Angaben der CDU/CSU-Fraktion wurde die Verlängerung mit durch die Corona-Pandemie eingetretenen Verhaltensänderungen begründet. Es sei angenommen worden, dass die Verbraucher verstärkt geliefertes oder mitgenommenes Essen konsumieren würden, das dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliege. Mit der Senkung sollten Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden.

Die Entfristung und dauerhafte Anwendung des ermäßigten Satzes in der Gastronomie führen nach Ansicht der Unionsfraktion zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Gastronomie angesichts steigender Belastungen vor allem durch hohe Energie- und Einkaufspreise. Dies gelte unabhängig von Verhaltensänderungen. Vor allem im ländlichen Raum seien Restaurants und Wirtshäuser unverzichtbare Treffpunkte. Eine lebendige und vielfältige Restaurantkultur trage wesentlich zur Lebens- und Standortqualität sowie zur Attraktivität als Reiseziel für in- und ausländische Gäste bei.

Außerdem weisen die Abgeordneten darauf hin, dass ein Auslaufen des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes eine grundsätzliche Wettbewerbsbenachteiligung innerhalb Europas bedeute. 23 der 27 EU-Mitgliedstaaten gewährten ihrer Gastronomie einen ermäßigten Steuersatz. Die ab 2024 zu erwartenden Umsatzsteuer-Mindereinnahmen gibt die Fraktion mit jährlich rund 3,3 Milliarden Euro an.

Deutscher Bundestag, PM vom 16.03.2023

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