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Reform der Unternehmenssteuern: Unions-Länderfinanzminister enttäuscht

11.06.2021

Das auf einem Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums (BMF) beruhende und mittlerweile vom Bundestag beschlossene Körperschaftsteuermodernisierungsgesetz (KöMoG) geht vielen Ländern nicht weit genug. Die Finanzminister von Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hessen, Bayern, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt haben nun weitere Verbesserungen insbesondere für Personengesellschaften gefordert, um deren steuerliche Benachteiligungen gegenüber Kapitalgesellschaften abzubauen. Ganz konkret soll insbesondere die Besteuerung von im Unternehmen belassenen, den so genannten thesaurierten Gewinnen zur Stärkung der Betriebe verbessert werden.

"Es gilt, die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland nachhaltig zu sichern und zu stärken. Der Bundesfinanzminister hat die grundlegend notwendigen Reformen trotz vieler Mahnungen aus den Ländern und insbesondere der mittelständischen Wirtschaft versäumt. Das vorliegende Gesetz greift zu kurz. Erforderlich ist eine substanzielle Weiterentwicklung des Unternehmenssteuerrechts", erläutert Hessens Finanzminister Michael Boddenberg (CDU) die Forderung der Unions-Finanzminister.

Der Gesetzentwurf des BMF habe nur die Einführung einer Option vorgesehen, die es Personengesellschaften ermöglichen soll, künftig wie eine Kapitalgesellschaft besteuert zu werden. Diese Regelung sei erst auf Druck der Länder überhaupt gangbar gemacht worden – der vom Bundesfinanzminister vorgelegte Entwurf habe eine Vielzahl von Ungereimtheiten und Fehlern enthalten. Die Option dürfte aber aufgrund ihrer hohen Komplexität und dem damit verbundenen Beratungsaufwand in der Praxis faktisch nur für wenige große Personenhandelsgesellschaften in Betracht kommen. Gerade der Mittelstand als Stütze unserer Wirtschaftsstruktur und wichtiger Motor des Aufschwungs nach der Krise drohe hier, auf der Strecke zu bleiben.

Die von den Unions-Finanzministern erhobene Forderung nach einer ergänzenden Verbesserung der bereits bestehenden Thesaurierungsbegünstigung gehe im Interesse unseres Wirtschaftsstandorts über die Minimallösung des BMF hinaus. Sie stehe für alle Formen der gerade im Mittelstand verbreiteten Personengesellschaften zu Verfügung, sei weniger komplex und mit einem deutlich geringeren Beratungsaufwand für die Unternehmen verbunden, so das Finanzministerium Hessen.

Minister Lutz Lienenkämper, Vorsitzender des Finanzausschusses des Bundesrates und nordrhein-westfälischer Minister der Finanzen, signalisierte für die Finanzminister der Union gleichwohl, das Gesetz nicht im Bundesrat scheitern lassen zu wollen.

Hintergrund: Sowohl mit dem nun vorgelegten Optionsmodell als auch mit der weitergehenden Forderung nach Verbesserungen bei der Besteuerung im Unternehmen belassener Gewinne soll die Besteuerung von Personengesellschaften der Besteuerung von Kapitalgesellschaften weiter angenähert werden. Bislang werden Personengesellschaften (ertrag-)steuerlich in vielen Fällen benachteiligt. Während Kapitalgesellschaften der Körperschaftsteuer unterliegen und zusammen mit der Gewerbesteuer auf eine Gesamtsteuerbelastung von rund 30 Prozent (einschließlich Solidaritätszuschlag) bei im Unternehmen belassenen Gewinnen kommen, unterfallen die Gewinne von Personengesellschaften der Einkommensteuer und werden regelmäßig mit den persönlichen Einkommensteuersätzen ihrer Gesellschafter belastet. Die Gewinne werden damit in der Spitze mit bis zu 48 Prozent (einschließlich Solidaritätszuschlag) belastet.

Finanzministerium Hessen, PM vom 10.06.2021

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