Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Newsticker-Archiv    Personengesellschaftsrecht: Wird moderni...

Personengesellschaftsrecht: Wird modernisiert

23.11.2020

Das Bundesjustizministerium hat den Entwurf eines Gesetzes für ein modernisiertes Personengesellschaftsrecht veröffentlicht. Mit dem Gesetzentwurf wird die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) als Grundform aller rechtsfähigen Personengesellschaften ausgestaltet und aus diesem Anlass das teils noch aus dem 19. Jahrhundert stammende Recht der Personengesellschaft insgesamt an die Bedürfnisse eines modernen Wirtschaftslebens angepasst.

Das gesetzliche Leitbild der GbR ist bislang die nicht rechtsfähige Gelegenheitsgesellschaft (zum Beispiel die Lottotippgemeinschaft). Abweichend davon sei heute aber ein erheblicher Anteil von GbR auf Dauer angelegt und zum Zweck gegründet, mit der Gesellschaft am Rechtsverkehr teilzunehmen (zum Beispiel Praxisgemeinschaft aus Ärzten oder grundstücksbesitzende GbR), so das Bundesjustizministerium. Versuche der Rechtsprechung, für diese Gesellschaften interessengerechte Lösungen zu finden, hätten Unklarheiten und Rechtsunsicherheit nach Ansicht des Bundesjustizministeriums nicht vollends beseitigen können. Dem helfe der Gesetzentwurf ab: Im Bürgerlichen Gesetzbuch werde nunmehr der nicht rechtsfähigen GbR die Variante der rechtsfähigen GbR an die Seite gestellt, die als Grundform aller rechtsfähigen Personengesellschaften ausgestaltet ist. Sie sei an dem neuen gesetzlichen Leitbild einer auf Dauer angelegten und mit eigenen Rechten und Pflichten ausgestatteten Gesellschaft ausgerichtet.

Nach dem Gesetzentwurf solle zudem ein freiwilliges, öffentliches Gesellschaftsregister eingeführt werden. Kunden und Geschäftspartner von GbR erlangten daraus verlässliche Kenntnis über Haftungsverhältnisse und Vertretung der Gesellschaften. Künftig könnten Gesellschafter ihre Gesellschaft in das Register eintragen lassen. Sie müssten dies aber nicht. Mit der Eintragung könnten wesentliche Eckdaten der Gesellschaft rechtssicher für die Öffentlichkeit aus dem Gesellschaftsregister abgelesen werden. Will die GbR ein Grundstück erwerben, sei die Voreintragung im Gesellschaftsregister künftig Voraussetzung für die Grundbucheintragung. So müssten die Gesellschaftsverhältnisse künftig nicht mehr im Grundbuch eingetragen und aktuell gehalten werden. Das entlaste Grundbuchämter, Notariate und Kreditgeber, so das Justizministerium.

Um die Rechtsverhältnisse der Angehörigen freier Berufe wie zum Beispiel Architekten, Ärzte und Rechtsanwälte weiter zu flexibilisieren, schaffe das Gesetz ferner die Grundlage dafür, dass sie sich künftig auch als GmbH & Co. KG organisieren können. Dies ermögliche es, ihre Haftung – anders als bei der PartG mbB – auch für andere Verbindlichkeiten als aus Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung zu beschränken (zum Beispiel Verbindlichkeiten aus Miet- oder Arbeitsverträgen).

Schließlich sehe der Gesetzentwurf Regelungen vor, mit denen Beschlussmängelstreitigkeiten bei Personenhandelsgesellschaften einfach und rechtssicher beigelegt werden können.

Der Entwurf wurde nach Angaben des Justizministeriums an Länder und Verbände verschickt und auf unserer Homepage veröffentlicht. Die interessierten Kreise hätten nun Gelegenheit, bis zum 16.12.2020 Stellung nehmen.

Bundesjustizministerium, PM vom 10.11.2020

Mit Freunden teilen