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Offenlegungsfrist für Jahresabschlüsse 2021: Wird verlängert

02.12.2022

Das Bundesamt für Justiz hat in Abstimmung mit dem Bundesjustizministerium die Verlängerung der Offenlegungsfrist für die Jahresabschlüsse 2021 bekanntgegeben. Dies meldet der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV), der vor dem Hintergrund der angespannten Lage in vielen Unternehmen und Kanzleien einen entsprechenden Aufschub verlangt hatte.

So werde das Bundesamt für Justiz gegen Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31.12.2021 am 31.12.2022 endet, vor dem 11.04.2023 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des Handelsgesetzbuchs einleiten. Damit sollen angesichts der anhaltenden Nachwirkungen der Ausnahmesituation der COVID-19-Pandemie die Belange der Beteiligten angemessen berücksichtigt werden, habe das Bundesamt mitgeteilt.

Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 30.11.2022

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