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Notare: Können jetzt noch mehr online beurkunden

15.08.2023

Seit dem 01.08.2023 können Notare nun auch Vereinsanmeldungen, GmbH-Sachgründungen und einstimmige GmbH-Gesellschafterbeschlüsse online beurkunden. Dies meldet die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK).

Bereits zum 01.08.2022 sei die Möglichkeit eines Online-Beurkundungsverfahrens anstelle eines Notarbesuchs eingeführt worden. Dieses habe zunächst für die Beurkundung einer GmbH-Gründung sowie deren Unterform, die UG (haftungsbeschränkt) gegolten – allerdings nur mit Bar- und nicht mit Sacheinlage. Auch Anmeldungen im Handels- Partnerschafts- und Genossenschaftsregister seien möglich geworden.

Am 01.08.2023 seien nun weitere Regelungen in Kraft getreten. Diese ermöglichen es laut BRAK, auch GmbHs mit ausschließlicher oder teilweiser Sacheinlage online zu gründen sowie Vereine zum Vereinsregister online anzumelden. Außerdem könnten nun auch Gründungsvollmachten, einstimmig gefasste Beschlüsse zur Änderung des GmbH-Gesellschaftsvertrages sowie Kapitalmaßnahmen – Erhöhungen oder Herabsetzungen des Stammkapitals – online beurkundet werden.

Auch die hierfür notwendige Übernahmeerklärung durch die Gesellschafter könne nun digital erfolgen. Laut der gesetzlichen Vorgaben dürfe nur das von der Bundesnotarkammer bereitgestellte, besonders gesicherte Videokommunikationssystem für die Online-Beurkundung verwendet werden. Hierfür gebe es eine kostenfreie Notar-App. Zusätzlich benötige man einen Computer beziehungsweise ein Tablet sowie einen gültigen Ausweis mit Online-Funktion.

Bundesrechtsanwaltskammer, PM vom 11.08.2023

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