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Nachhaltige Produkte: Werden EU-weit neuer Standard

04.01.2024

Die EU-Mitgliedstaaten haben am 22.12.2023 die neue Ökodesign-Verordnung beschlossen. Künftig sollen nur noch solche Produkte auf den Binnenmarkt kommen, die ressourcensparend hergestellt wurden, langlebig und reparierbar sowie energieeffizient sind. Mit der Verordnung will die EU vor allem die Vernichtung von gebrauchsfähigen Konsumartikeln wie Textilien und Schuhen stoppen.

Die bisherige Ökodesign-Richtlinie galt laut EU-Kommission nur für energieverbrauchsrelevante Produkte. Der Anwendungsbereich der neuen Ökodesign-Verordnung umfasse nun fast alle Produkte. Dabei stelle die neue Verordnung zwar selbst keine Anforderungen an einzelne Produkte. Allerdings formuliere sie grundlegende Leistungsanforderungen, die zukünftig in nachgeordneten Regelungen für konkrete Produktgruppen ausdefiniert werden sollen.

Die Leistungsanforderungen deckten den gesamten Lebenszyklus eines Produkts ab. Sie machten Vorgaben für Aspekte der Material-, Energie- und Ressourceneffizienz, wie zum Beispiel Langlebigkeit, Reparierbarkeit, Wiederverwendbarkeit, ökologischer Fußabdruck oder Wasser-, Boden- oder Luftverschmutzung. Nach Inkrafttreten der Verordnung will die Kommission eigenen Angaben zufolge die Produktregelungen auf den Weg bringen, als erstes für Möbel, Textilien und Schuhe, Eisen, Stahl, Aluminium, Reinigungsmittel und Chemikalien. Dabei seien Übergangsfristen von 18 Monaten vorgesehen. Den Bedürfnissen kleiner und mittlerer Unternehmen wolle man besonders Rechnung tragen.

Durch geringeren Stromverbrauch sowie Langlebigkeit und Reparierbarkeit der Produkte sparten Verbraucher aufgrund der Verordnung Kosten. Zugleich bekämen sie hilfreiche Tools für ihre Kaufentscheidung an die Hand, zum Beispiel einen Digitalen Produktpass, ein Ökodesign-Label sowie einen Reparierbarkeits-Index. Über den Digitalen Produktpass könnten sowohl Verbraucher als auch Marktüberwachungsbehörden, Entsorger und andere Akteure für sie relevante Informationen auslesen; zum Beispiel die Kreislauf- und Recyclingfähigkeit eines Produkts oder künftig auch Informationen zu besorgniserregenden Stoffen.

Nach dem Beschluss der Ständigen Vertretungen der EU-Mitgliedstaaten muss die Ökodesign-Verordnung formal im Europäischen Parlament angenommen werden. Nach dem finalen Beschluss des Rats kann sie – voraussichtlich im zweiten Quartal 2024 – in Kraft treten.

Europäische Kommission, PM vom 22.12.2023

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