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Mitglieder von "Aufbruch Leverkusen": Voraussichtlich waffenrechtlich unzuverlässig

25.01.2023

Der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis von Mitgliedern des Vereins "Aufbruch Leverkusen" ist aller Voraussicht nach rechtmäßig. Dies hat das Verwaltungsgericht (VG) Köln entschieden und damit die Eilanträge von zwei Mitgliedern des Vereins abgelehnt.

Es folgt der Einschätzung des Landesverfassungsschutzamtes Nordrhein-Westfalen, dass es sich bei "Aufbruch Leverkusen" um einen rechtsextremistischen Verein handelt, dessen Mitglieder weitestgehend der aufgelösten Partei "Pro NRW" angehörten. In enger Zusammenarbeit mit dem von André Poggenburg initiierten Dachverband "Aufbruch Deutschland 2020" setze der von Markus Beisicht gegründete Verein insbesondere die fremden- und islamfeindlichen Kampagnen von "Pro NRW" fort. Das in den Äußerungen des Vereins zutage geförderte völkisch-nationalistische Volksverständnis und die damit einhergehende ausländerfeindliche Agitation sind nach Auffassung des Gerichts Ausdruck eines generellen verfassungsfeindlichen Bestrebens von "Aufbruch Leverkusen".

Die aktuellen Beschlüsse reihen sich laut VG Köln in seine Rechtsprechung aus dem Jahr 2022 ein. Mit Urteilen aus August und September 2022 habe es bereits hinsichtlich des AfD-"Flügel" und der Partei "Der III. Weg" entschieden, dass die bloße Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung regelmäßig zur Annahme der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit ausreicht. Nachweislicher Erkenntnisse über eine darüberhinausgehende individuelle verfassungsfeindliche Betätigung der Betroffenen bedürfe es nicht.

Gegen die Beschlüsse steht den Beteiligten jeweils die Beschwerde zu, über die das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entscheiden würde.

Verwaltungsgericht Köln, Beschlüsse vom 23.01.2023, 20 L 1777/22 und 20 L 1784/22, nicht rechtskräftig

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