Rückzahlung von Arbeitslosengeld nur bei grober Fahrlässigkeit des Leistungsempfängers
Einseitige Verlängerung eines gekündigten Virenschutz-Abos ist irreführend
Kosovare nach illegalem Autorennen mit Todesfolge zu Recht ausgewiesen
Zu Recht hat die Stadt Duisburg einen Staatsangehörigen desKosovo, der Ostern 2019 in Moers bei einem illegalen Autorennen den Todeiner 43-jährigen Frau verursacht hatte und deswegen zu einer Freiheitsstrafevon fünf Jahren verurteilt worden war, ausgewiesen und ihm die Abschiebung inden Kosovo angedroht.
Das hat die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mitUrteil vom 27. März 2026 entschieden und damit die Klage desAusländers abgewiesen.
Zur Begründung hat die Kammer ausgeführt: Angesichts seinesbesonders rücksichtslosen Verhaltens und der schweren Folge seiner Tat bestehtein besonders schwerwiegendes öffentliches Interesse an der Fernhaltung desKlägers vom Bundesgebiet. Vor allem aufgrund einer unzureichenden Aufarbeitungder Tat geht von dem Kläger auch weiterhin die Gefahr der Begehung weitererStraftaten aus. Zudem besteht ein erhebliches öffentliches Interesse daran,andere Ausländer von der Begehung vergleichbarer Taten abzuschrecken. DieBleibeinteressen des Klägers, die insbesondere aus der familiären Bindung zuseiner deutsch-serbischen Ehefrau und seiner - abgesehen von seinen Straftaten- teilweise gelungenen Integration im Bundesgebiet herrühren, müssen dahinterzurückstehen. Es ist davon auszugehen, dass ihm eine Eingliederung in dieVerhältnisse im Kosovo gelingen wird, auch wenn er sich dort bislang lediglichzu Urlaubszwecken aufgehalten hat. Die Schwierigkeiten, auf die er dabei stoßenwird, sind ihm - auch vor dem Hintergrund der Vorgaben des Grundgesetzes sowieder Europäischen Menschenrechtskonvention - zumutbar.
Gegen die Entscheidung kann ein Antrag auf Zulassung derBerufung gestellt werden, über den das Oberverwaltungsgericht für das LandNordrhein-Westfalen entscheidet.
VG Düsseldorf, Mitteilung vom 8.4.2026 zu Urteil vom27.3.2026, Az. 7 K 8657/25