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Konsultationsvereinbarung zwischen Deutschland und Frankreich: Bis Ende 2020 verlängert

28.10.2020

Die am 13.05.2020 mit der Französischen Republik abgeschlossene Konsultationsvereinbarung zum Abkommen vom 21.07.1959 zwischen Deutschland und Frankreich unter anderem zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen verlängert sich in der Regel am Ende eines jeden Kalendermonats automatisch jeweils um einen Monat. Aufgrund des aktuellen Pandemiegeschehens haben sich Deutschland und Frankreich nunmehr darauf verständigt, dass die Konsultationsvereinbarung zumindest bis zum 31.12.2020 Bestand haben wird. Hierzu hätten die zuständigen Behörden am 30.09.2020 eine schriftliche Absprache unterzeichnet, teilt das Bundesfinanzministerium mit.

Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 23.10.2020, IV B 3 - S 1301-FRA/19/10018 :007

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