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Home-Office: Bayern und Hessen werben weiter für Pauschale

03.12.2020

Aktuellen Medienberichten zufolge will der Bund die Arbeit im Home-Office steuerlich attraktiver machen. Hessens Finanzminister Michael Boddenberg (CDU) und Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) begrüßen die wohl vorhandene Bereitschaft, den steuerlichen Abzug für die Arbeit im Home-Office auf einfache Weise zu ermöglichen. "Der hessisch-bayerische Vorschlag einer Home-Office-Pauschale könnte bereits ins Jahressteuergesetz 2020 aufgenommen werden", meinen die Finanzminister.

Boddenberg und Füracker wollen die bestehenden Abzugsmöglichkeiten für Arbeitszimmerkosten mit einer so genannten Einfachvariante ergänzen. Diese soll vor allem denjenigen zugutekommen, die nicht die Möglichkeit haben, ein eigenes Arbeitszimmer einzurichten. Eine entsprechende Initiative brachten beide Minister bereits im September 2020 in den Finanzausschuss des Bundesrates ein, wie das Finanzministerium Hessen mitteilt.

Noch nie hätten in Deutschland so viele Menschen von zu Hause gearbeitet, wie in den vergangenen Monaten, so die Minister. Home-Office bringe in aller Regel viele Vorteile mit sich, wie beispielsweise ersparte Fahrtkosten und -zeit. Jedoch entstünden daheim auch zusätzliche Kosten, die nach den aktuellen steuerlichen Regelungen unter Umständen nicht abgezogen werden könnten, zum Beispiel, weil der heimische Arbeitsplatz gewisse Voraussetzungen nicht erfüllt. "Wir möchten deshalb, dass die Home-Office-Kosten unbürokratisch bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden können. Unser Vorschlag: Wer im Home-Office arbeitet, soll für jeden vollen Tag einen Pauschalbetrag von fünf Euro, maximal 600 Euro im Jahr als Werbungskosten geltend machen können. Diese werden abgezogen, wenn sie zusammen mit den weiteren Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 Euro übersteigen."

Um die Pauschale zu erhalten, müsse nach den Plänen der Finanzminister der Arbeitsplatz in der Wohnung keine besonderen Voraussetzungen erfüllen. Ob am Küchentisch, in einer Arbeitsecke oder in einem getrennten Raum gearbeitet wird, soll keinen Unterschied machen. Arbeitnehmer, die grundsätzlich sowohl die Voraussetzungen für die neue Pauschale als auch für den aktuell geltenden Abzug für ein Arbeitszimmer erfüllen, hätten damit letztlich ein Wahlrecht, so die beiden Finanzminister.

Der gemeinsame Vorschlag aus Hessen und Bayern trage zur Steuervereinfachung bei und könne helfen, die in der gegenwärtigen Praxis häufigen Konflikte mit dem Finanzamt bei den Arbeitszimmerkosten zu befrieden. Die neue Regelung würde also beiden Seiten helfen: Der Bürger hätte weniger Bürokratie beim Ausfüllen der Steuererklärung und auch die Finanzämter würden entlastet. "Deshalb möchten wir weiter kräftig dafür werben, dass unsere Initiative am Ende auch Gesetz wird", so Boddenberg und Füracker.

Finanzministerium Hessen, PM vom 30.11.2020

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