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Grundsteuermessbescheide: Verbände-Allianz fordert Vorläufigkeitsvermerk

30.01.2023

Um die Finanzämter von der Einspruchsbearbeitung zu entlasten, fordert eine Verbände-Allianz aus dem Bund der Steuerzahler (BdSt), der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG), dem Deutschen Steuerberaterverband (DStV) und Haus & Grund Deutschland, die Grundsteuermessbescheide mit einem Vorläufigkeitsvermerk zu versehen.

Denn schon jetzt seien etliche Einsprüche und Klagen anhängig, die sich – aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken – erneut gegen die Berechnungsmethoden der neuen Grundsteuer richten. Erklärtes Ziel der Verbände-Allianz sei es deshalb, eine Einspruchswelle zu verhindern und somit allen Eigentümern Sicherheit zu verschaffen sowie die Finanzverwaltung und Steuerberater zu entlasten.

Komme es zu einer gerichtlichen Klärung der Verfassungsmäßigkeit jetzt geltender Bewertungsregeln, würde diese für alle Bescheide gelten und nicht nur für solche Eigentümer, die ihre Bescheide mittels Einspruchs bereits angefochten haben. Deshalb appellieren BdSt-Präsident Reiner Holznagel, DSTG-Vorsitzender Florian Köbler, DStV-Präsident Torsten Lüth und Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke an die Bundesländer, eine vorläufige Festsetzung rasch zu beschließen.

Derzeit gingen in fast allen Finanzämtern zahlreiche Einsprüche gegen die Feststellungen des Grundsteuerwertes ein, so die Verbände. Grund seien Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der neuen Bewertungsregeln von Immobilien und Grundstücken im Rahmen der Grundsteuerreform. Viele Eigentümer seien verunsichert, ob die Bewertung richtig ist oder nicht. Deshalb liefen bereits Musterverfahren zur gerichtlichen Klärung: Neben dem Verfahren des BdSt Baden-Württemberg und Haus & Grund Baden-Württemberg im Bundesland selbst, würden der Bund der Steuerzahler Deutschland und Haus & Grund Deutschland gemeinsame Klagen gegen das Bundesmodell starten, das in elf Ländern gilt. Die Urteile würden erst in den nächsten Jahren zu erwarten sein.

Bis dahin würden Eigentümer und Finanzämter aber mit Einsprüchen und deren Bearbeitungen belastet, so die Verbände-Allianz. Dabei seien sowohl die Finanzverwaltung als auch die Steuerberater wegen der Grundsteuerreform und den Entlastungspaketen der Bundesregierung schon jetzt am Limit. Vor diesem Hintergrund sei zum Beispiel zu befürchten, dass sich die Bearbeitungszeiten von Einkommensteuererklärungen verlängern und die Steuerpflichtigen demnach länger auf deren Steuererstattung warten müssen.

Deutsche Steuer-Gewerkschaft, PM vom 30.01.2023

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