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Grundsteuer: Steuerberaterkammer hält Fristverlängerung für beratene Fälle für dringend geboten

24.01.2023

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hält es in beratenen Fällen für dringend geboten, die Frist für die Abgabe der Grundsteuer-Feststellungserklärungen, die am 31.01.2023 endet, zu verlängern. Dem Vernehmen nach liegt aber erst knapp die Hälfte der Erklärungen bei den Finanzverwaltungen vor.

"Mittlerweile erreichen mich täglich dringende Appelle aus dem Berufsstand, die darauf hinweisen, dass eine fristgerechte Abgabe der Feststellungserklärungen in einer Vielzahl von Fällen nicht möglich ist", stellt BStBK-Präsident Hartmut Schwab fest.

Vom Bundesfinanzministerium habe die BStBK daher jetzt eine weitere Fristverlängerung für beratene Fälle bis zum 31.05.2023 gefordert. Davon würde im Übrigen auch die Verwaltung direkt profitieren, meint Schwab. Denn dann hätte sie es nicht mehr mit so vielen falsch ausgefüllten Feststellungserklärungen zu tun, die viel Arbeit und Nachfragen für die Finanzämter bedeuteten.

In Anbetracht des nahenden Fristablaufs suchten viele bisher unberatene Steuerpflichtige erst jetzt professionelle Unterstützung für die Erstellung der Feststellungserklärung – oftmals, nachdem sie es selbst nicht geschafft oder die Thematik bislang gänzlich aufgeschoben haben, gibt die BStBK zu bedenken.

Bundessteuerberaterkammer, PM vom 23.01.2023

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