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Geringverdiener: Wie sie Steuern sparen können

06.03.2026

Wer wenig verdient, sollte darauf hinwirken, wenig Steuernzu zahlen. Laut Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) beginnt das bei derEinkommensteuer.

So könne man mit einem Minijob bis zu 603 Euro im Monatsteuerfrei verdienen. Die nächste Stufe sei der Midijob. Mit diesem könne manim Übergangsbereich bis zu 2.000 Euro im Monat einnehmen und von reduziertenSozialversicherungsbeiträgen profitieren. Das Gehalt werde zwar nachelektronischer Lohnsteuerkarte (ELStAM) versteuert, doch für dieLohnsteuerklassen III (3) bis IV (4) sei häufig gar keine Lohnsteuer fällig,für Steuerklasse I (1), II (2) und IV (4) entfalle zumindest derSolidaritätszuschlag, und nur für die Klassen V (5) und VI (6) müsse man alsArbeitnehmer immer Lohnsteuern zahlen.

Als Besonderheit für Geringverdiener nennt die VLH: Diesemüssten gar keine Einkommensteuer und auch keine Kirchensteuer zahlen, wenn ihrjährliches Einkommen unter 12.348 Euro (2025: 12.096 Euro) liegt. Das seien1.029 Euro im Monat. Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner/innen gelteder doppelte Betrag in Höhe von 24.696 Euro. Keine Rolle spielt laut VLH dabei,welche Lohnsteuerklasse man hat – der Grundfreibetrag sei für jedenSteuerzahler steuerfrei.

Auch beim Solidaritätszuschlag spare man. Dieser sei 2021 fürknapp 90 Prozent der Arbeitnehmenden abgeschafft worden. Den Soli zahlten ab2026 nur noch Gutverdiener ab einer Lohnsteuer von 20.350 Euro im Jahr.

Verheiratete und eingetragene Lebenspartner, die sich"zusammen veranlagen lassen", könnten mit dem EhegattensplittingEinkommensteuer sparen. In der Regel zahlten Paare mit dem Ehegattensplittingweniger Steuern als Paare, bei denen jede/r die Einkommensteuer einzelnberechnen lässt. Das gelte vor allem dann, wenn einer eher viel und der andere– als Geringverdiener/in – eher wenig verdient.

Jeder, der nicht mehr als 35.000 Euro Einkommen im Jahrversteuern muss, werde vom Staat mit einer Wohnungsbauprämie unterstützt. LautVLH setzt das voraus, dass man einen Bausparvertrag abschließt. Mindestens 50Euro müsse man jährlich einzahlen, höchstens 700 Euro pro Jahr würdengefördert. Dieses Geld werde dann mit zehn Prozent vom Staat bezuschusst. FürVerheiratete gölten jeweils die doppelten Beträge, also eine Einkommensgrenzevon 70.000 Euro und Einzahlungen von mindestens 100 und höchstens 1.400 Euro imJahr in den Bausparvertrag.

Viele Arbeitgeber förderten die Vermögensbildung ihrerMitarbeitenden, fährt die VLH fort. Das gehe zum Beispiel, indem sievermögenswirksame Leistungen direkt auf den Bausparvertrag der Mitarbeitendenüberweisen. Der Staat bezuschusse diese Zahlungen mit derArbeitnehmer-Sparzulage: von 470 Euro würden neun Prozent im Jahr gefördert, einArbeitnehmer könne also 43 Euro jedes Jahr dabei gewinnen.

Auch die Mobilitätsprämie sei zu beachten. In deren Genuss könneman kommen, wenn das zu versteuernde Einkommen unterhalb des Grundfreibetragsliegt und der einfache Weg zur Arbeit länger als 20 Kilometer ist. Für jedenzusätzlichen Kilometer erhalte man dann 14 Prozent der erhöhtenPendlerpauschale – also 5,32 Cent. Wer nur bis zu 20 Kilometer zur Arbeitfährt, gehe allerdings leer aus, so die VLH abschließend.

Vereinigte Lohnsteuerhilfe, PM vom 27.02.2026

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