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Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten
Das Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiärSchutzberechtigten ist nach bisheriger Rechtsprechung des VerwaltungsgerichtsBerlin mit höherrangigem Recht vereinbar. Darauf verweist die Bundesregierungin der Antwort (21/4915)auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/4189).
Die Bundesregierung beachte bei der Rechtsauslegung und-anwendung die einschlägige Rechtsprechung, so auch die Rechtsprechung desEuropäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zu Artikel 8 derEuropäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Die Regierung widerspricht zudemVorwurf der Fragesteller, dass sie bei der Beantwortung wesentlicheInformationen vorenthalten habe und verweist auf eine frühere Antwort aufDrucksache 21/1732.
Bundestag, hib-Meldung 260/2026 vom 30.03.2026