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Familien: Werden ab 2024 stärker entlastet

04.01.2024

Mit verschiedenen Maßnahmen will die Bundesregierung Familien stärker entlasten. So erhalten Familien mit kleinen Einkommen und Alleinerziehende mehr Kinderzuschlag: Ab dem 01.01.2024 steigt der Zuschlag von maximal 250 Euro auf bis zu 292 Euro pro Monat und Kind.

Auch der Unterhaltsvorschuss ist erhöht worden. Er beträgt jetzt für Kinder im Alter von null bis fünf Jahren monatlich bis zu 230 Euro – und damit 43 Euro mehr als zuvor. Für Kinder im Alter von sechs bis elf Jahren beläuft er sich monatlich auf bis zu 301 Euro – das sind 49 Euro mehr als zuvor. Für Kinder im Alter von zwölf bis 17 Jahren gibt es monatlich einen Vorschuss von bis zu 395 Euro – also 57 Euro mehr als zuvor.

Ab 2024 erhöht sich der Kinderfreibetrag um 360 Euro auf 6.384 Euro pro Kind. Auch der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder wird angehoben – und zwar in allen Altersstufen. Für Kinder bis sechs Jahre ist er zum 01.01.2024 von 437 auf 480 Euro angestiegen. Für Kinder von sieben bis einschließlich zwölf Jahren ist er von 502 auf 551 Euro und für minderjährige Kinder ab 13 Jahren von 588 auf 645 Euro angestiegen.

Wenn das Kind berufstätiger Eltern krank ist, können sie sich von der Arbeit freistellen lassen, werden aber vom Arbeitgeber nicht bezahlt. Gesetzlich Versicherte haben in diesem Fall Anspruch auf Kinderkrankengeld. Es beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Die Kinderkrankentage sind für 2024/2025 von zehn auf 15 Arbeitstage pro Kind und Elternteil im Jahr erhöht worden. Für Alleinerziehende sind es statt 20 nun 30 Arbeitstage. Bei mehreren Kindern können nun insgesamt bis zu 35 Arbeitstage pro Elternteil genommen werden oder 70 Arbeitstage im Fall von Alleinerziehenden. Wenn Eltern diese Tage in Anspruch nehmen, bekommen sie dafür Kinderkrankengeld.

Bundesregierung, PM vom 29.12.2023

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