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Erbschaftssteuer: AfD sieht Asymmetrie
Die unterschiedlichen Freibeträge für Familienangehörige beider Erbschaftssteuer thematisiert die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (BT-Drs.21/4413). Sie will von der Bundesregierung unter anderem wissen, ob nach derenAuffassung "die hohen Freibeträge bei Vermögensdispositionen unterEhegatten und von Eltern hin zu Kindern für ein zeitgemäßes Deutschland"stehen. Sie fragt ferner, ob Erbschaften und Schenkungen unter Geschwistern vonder Steuer befreit sein sollten.
Das deutsche Recht behandele Schenkungen und Erbschafteninnerhalb der Familie steuerlich ungleich, indem es Steuerfreibeträge beiVermögensübertragungen von Eltern an Kinder in Höhe von 400 000 Euro vorsieht,unter Ehegatten sogar in Höhe von 500 000 Euro, erläutert die AfD in ihrerkeinen Anfrage. Für Schenkungen von Kindern an Eltern oder unter Geschwistern sehedas Gesetz demgegenüber lediglich einen Freibetrag in Höhe von 20.000 Euro vor,bei Erbfällen aufgrund Vorversterbens von Kindern mit Erbenstellung Elternwiederum einen Freibetrag von 100.000 Euro. Für andere Angehörige derSteuerklasse II gölten in Erb- und Schenkungsfällen lediglich 20.000 EuroFreibetrag.
Das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht schafft aus Sichtder AfD-Fraktion demnach eine Asymmetrie. Es orientiere sich dabei "offenbaran historisch gewachsenen Vermögensflüssen, die gewandelten gesellschaftlichenVorstellungen und tatsächlichen Verhältnissen nicht mehr oder nicht mehr inGänze entsprechen". Es sei zum Beispiel nicht ungewöhnlich, dass Kinderihre Eltern finanziell unterstützen oder das zwischen Geschwistern einsolidarisches Verhältnis besteht, in dem größere Geldbeträge fließen oder andereVermögensdispositionen im Familienverband getroffen werden: Schenke zumBeispiel eine erwachsene Tochter ihrer Mutter 100 000 Euro, damit diese sicheine altersgerechte Wohnung ermöglichen kann, so unterliege die Schenkung abeinem Betrag in Höhe von 20.001 Euro der Steuerpflicht.
Deutscher Bundestag, PM vom 10.03.2026