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Energieintensive Betriebe: Werden entlastet

01.12.2022

Der Finanzausschuss des Bundestages hat am 30.11.2022 den so genannten Spitzenausgleich zur Entlastung energieintensiver Betriebe um ein Jahr bis Ende 2023 verlängert. Der Ausschuss stimmte dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes zur Verlängerung des sogenannten Spitzenausgleichs (BT-Drs. 20/3872, 20/4343) zu.

Mit dem Gesetz sollen die rund 9.000 energieintensiven Unternehmen angesichts der hohen Preise um rund 1,7 Milliarden Euro entlastet werden. Unternehmen, die von diesem Spitzenausgleich profitieren, sollen nach den Vorgaben des Entwurfs Maßnahmen ergreifen, um den Verbrauch der Energie zu reduzieren. In dem Gesetzentwurf heißt es, durch die Verlängerung werde die Energiepreissteigerung gedämpft, einer weiter zunehmenden Inflation entgegengewirkt und damit die Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver und im internationalen Wettbewerb befindlicher Unternehmen des produzierenden Gewerbes in Deutschland weiterhin gewährleistet.

Auf einen konkreten Wert zur Erreichung des Ziels zur Reduzierung der Energieintensität des produzierenden Gewerbes soll für das Jahr 2023 verzichtet werden. Es habe in früheren Jahren eine deutliche Übererfüllung des Zielwerts gegeben. Jetzt sei davon auszugehen, dass die Wirtschaft in emissionsarme Techniken und Energieeffizienz investiert habe.

Die SPD-Fraktion bezeichnete die Subvention in diesen Zeiten als sinnvoll, auch wenn es sich um eine der klimaschädlichsten Subventionen insgesamt handle. Die Koalition dränge auf eine Nachfolgelösung, die den Klimaschutz stärker in den Blick nehme.

Die CDU/CSU-Fraktion erklärte, man werde sich vermutlich 2023 wiedertreffen, um das Gesetz erneut zu verlängern. Eine Nachfolgeregelung traue man dieser Koalition nicht zu.

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geht es darum, wirtschaftliche Entwicklung und Klimaschutz zusammenzubringen. Die Koalition werde diese Aufgabe angehen. In einer Protokollerklärung forderte die Koalition die Bundesregierung auf, im ersten Halbjahr 2023 eine Neuregelung der Begünstigungstatbestände für Unternehmen des produzierenden Gewerbes ab 2024 vorzulegen. Die FDP-Fraktion zeigte sich erfreut, dass nunmehr versucht werde, auch langfristige Lösungen zu finden statt nur jährlich zu verlängern.

Die AfD begrüßte die Verlängerung des Spitzenausgleichs. Aber eine Verlängerung um ein Jahr sei zu wenig. Notwendig seien drei Jahre, um die Preisstabilität zu sichern.

Energieintensive Unternehmen sollten entlastet werden, aber nicht auf diesem Wege, erklärte die Fraktion Die Linke. Die Entlastung müsse zielgerichteter erfolgen. Jetzt bestehe die Möglichkeit von Mitnahmeeffekten.

Abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag der CDU/CSU-Fraktion, in dem eine Entlastung aller Bürger sowie der Wirtschaft von den Stromkosten gefordert wurde. Der Spitzenausgleich solle um zwei Jahre statt um ein Jahr verlängert werden.

Deutscher Bundestag, PM vom 30.11.2022

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