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Encro-Chat Verfahren: Endet mit langjähriger Haftstrafe

09.12.2021

13 Jahre Haft für den heute 39 Jahre alten Angeklagten lautet ein Urteil, das das Landgericht (LG) Aurich in seinem ersten Verfahren gesprochen hat, das im Zusammenhang mit verschlüsselten Nachrichten so genannter Krypto-Handys des Anbieters EncroChat steht, die 2020 sichergestellt und entschlüsselt hatten werden können.

Das LG erkannte auf unerlaubtes bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in drei Fällen, unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in fünf Fällen, jeweils in Tateinheit mit Anstiftung zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie der Geldwäsche in 83 Fällen, davon in 71 Fällen gemeinschaftlich handelnd.

Zusätzlich hat das LG die Einziehung des Wertes des Taterlangten in Höhe von rund einer Million Euro angeordnet und überdies Vermögensgegenstände des Angeklagten, namentlich ein hochwertiges Fahrzeug, diverse Kryptowährungen sowie ein durch Einsatz von Drogengeld erbautes Einfamilienhaus eingezogen. Des Weiteren hat das Gericht die Einziehung sichergestellter Drogen angeordnet.

Es hat festgestellt, dass der Angeklagte unter anderem als Mitglied einer Bande Betäubungsmittel in nicht geringer Menge aus den Niederlanden und Spanien mittels präparierter Verstecke in umgebauten Fahrzeugen über Kuriere in die Bundesrepublik eingeführt und mit ihnen unerlaubt Handel getrieben hat. Die Taten sollen sich in den Jahren 2018 und 2020 zugetragen und die Einfuhr von großen Mengen Marihuana, Haschisch und Kokain zum Gegenstand gehabt haben.

Die mitangeklagte Ehefrau ist wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und gemeinschaftlicher Geldwäsche in 52 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Gegen sie ist die Einziehung des Wertes des Taterlangten in Höhe von knapp 100.000 Euro angeordnet worden, wobei das LG insoweit auf eine gesamtschuldnerische Haftung mit dem Hauptangeklagten erkannt hat. Auch gegen sie ist die Einziehung der gemeinsamen Immobilie angeordnet worden.

Die ebenfalls angeklagte Mutter des Angeklagten hat das LG wegen gemeinschaftlicher Geldwäsche in 19 Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 360 Tagessätzen verurteilt. Gegen sie hat es die Einziehung des Wertes des Taterlangten in Höhe von rund 38.000 Euro angeordnet.

Schließlich hat das LG gegen das immobilienfinanzierende Kreditinstitut die Einziehung eines sicherungsübereigneten Pkw des Angeklagten sowie das entschädigungslose Erlöschen der Grundschuld der Bank an der eingezogenen Immobilie angeordnet, da die an den Finanzierungsgeschäften beteiligten Bankmitarbeiter leichtfertig dazu beigetragen haben sollen, dass Pkw und Immobilie vom Angeklagten dazu genutzt werden konnten, die Herkunft illegal erwirtschafteter Gelder zu verschleiern.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Landgericht Aurich, Urteil vom 03.12.2021, 19 KLs 14/21, nicht rechtskräftig

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